Paketsteuergesetz; Finanzausgleichsgesetz, Änderung
Eingelangt am 11.05.2026 · Frist bis 26.05.2026
Kurzinformation
Ziel
Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel
Inhalt
Einführung einer gemeinschaftlichen Paketsteuer
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Obwohl für den Versandhandel auch die heimische Infrastruktur notwendig ist, leisten Versandhändlerinnen/Versandhändler oftmals einen, vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und zur Bewältigung der sich aus dem Versandhandel ergebenden Herausforderungen. Diesem Umstand soll durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz) begegnet werden. Weiters soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen.
Die neue Paketsteuer soll als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt werden.
Was wurde daraus?
Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
11.05.2026
Einlangen im Nationalrat
11.05.2026
Ende der Begutachtungsfrist 26.05.2026
27.05.2026
Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen
Textentwicklung
Stellungnahmen
101 Stellungnahmen laut Übersicht – die Liste ist auf parlament.gv.at derzeit nicht abrufbar, daher können Details hier nicht angezeigt werden. Auf parlament.gv.at ansehen
Entwurfsdokumente
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.