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105/MEBundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Endete am 31.05.2026Bisher keine Regierungsvorlage – zum Abschnitt „Was wurde daraus?“

Kraftfahrgesetz, Änderung (42. KFG-Novelle)

Eingelangt am 13.05.2026 · Frist bis 31.05.2026

Kurzinformation

Ziel

Entbürokratisierung und Reduzierung des finanziellen und zeitlichen Aufwands für Kfz-Halterinnen/Kfz-Halter im Bereich der wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen

Inhalt

Neufestsetzung der Begutachtungsintervalle für bestimmte Fahrzeugklassen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
  • Als Maßnahme des Deregulierungs- und Entbürokratisierungspakets der Regierung sollen im Bereich des Kraftfahrwesens die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung ("Pickerlüberprüfung" oder § 57a Begutachtung) für alle Fahrzeuge, die bislang unter die 3:2:1 Regelung gefallen sind, auf ein Intervall 4:2:2:2:1 verlängert werden.
  • Um den Verwaltungsaufwand für die zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Werkstätten zu reduzieren, soll die in § 57a Abs 4 Kraftfahrgesetz (KFG) vorgesehene fünfjährige Aufbewahrungspflicht einer zweiten Ausfertigung des Gutachtens gestrichen werden.
  • Die Kontrolltätigkeit und Führung entsprechender Aufzeichnungen für die Lenk- und Ruhezeiten sollen auf die Straßenaufsichtsorgane erweitert werden.
  • Eine Grundlage für die elektronische Erstellung der Prüfnachweise bei der Fahrtenschreiberüberprüfung soll geschaffen werden.
  • Die Möglichkeit, mehrere Deckkennzeichen pro Fahrzeug zuzuweisen, soll auf Fahrzeuge der Militärpolizei und der militärischen Nachrichtendienste sowie der Bundesfinanzverwaltung ausgedehnt werden.
  • Der den Abgabenbehörden des Bundes, dem Amt für Betrugsbekämpfung sowie der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) gewährte Zugriff auf bestimmte in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeicherte Fahrzeugdaten soll auf weitere Daten ausgedehnt werden.
  • Um LKW-Kontrollen zu erleichtern, soll einerseits klargestellt werden, dass die Kontrollorgane Firmenplomben öffnen dürfen, und es soll andererseits vorgeschrieben werden, dass bei Fahrzeugen mit XL-Aufbauten das XL-Zertifikat mitgeführt werden muss.
  • Aufgrund der ersten Erfahrungen mit der neuen Ausbildung von Fahrlehrerinnen/Fahrlehrern und Fahrschullehrerinnen/Fahrschullehrern und der Fahrschuldatenbank sollen einige Anpassungen vorgenommen werden.
  • Die bisherige Grenze von 2.180 Euro für die vorläufige Sicherheit soll auf 6.500 Euro angehoben werden.

Was wurde daraus?

Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

  1. 13.05.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 13.05.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 31.05.2026 (Beteiligung möglich bis 01.06.2026)

  3. 02.06.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Stellungnahmen

63 Stellungnahmen laut Übersicht – die Liste ist auf parlament.gv.at derzeit nicht abrufbar, daher können Details hier nicht angezeigt werden. Auf parlament.gv.at ansehen

Entwurfsdokumente

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.