Strafgesetzbuch, Änderung
Eingelangt am 25.04.2025 · Frist bis 06.06.2025
Kurzinformation
Ziel
Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen der Genitalien
Inhalt
Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 StGB (Strafgesetzbuch)
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Cyberflashing ("Digitales Blitzen") ist das unaufgeforderte Übermitteln von Abbildungen genitaler Körperteile über digitale Kommunikationsmittel wie Dating-Apps, Nachrichten-Apps, E-Mail, SMS, Airdrop oder Bluetooth. Es ist eine spezifische Ausprägung sexueller Belästigung und kann sowohl von bekannten als auch von fremden Personen begangen werden.
Mit der sogenannten Gewaltschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) gibt es eine verbindliche Rechtsgrundlage, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, das vorsätzliche, unaufgeforderte Übermitteln von Bildern, Videos oder vergleichbarem Material mit Darstellung von Genitalien mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unter Strafsanktion zu stellen.
Nach der derzeitiger österreichischen Rechtslage ist das unaufgeforderte Versenden von Bildern entblößter Genitalien durch erwachsene Personen aktuell noch nicht strafbar. Mit dem vorgelegten Entwurf eines entsprechenden neuen Straftatbestandes im StGB (Strafgesetzbuch) soll dieses Verbot nun umgesetzt werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 24
- Organisationen
- 14
- Privatpersonen
- 10
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte0 Unterstützungen
- Vereinigung der österreichischen Richter*innen0 Unterstützungen
- Amt der NÖ Landesregierung0 Unterstützungen
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Rechtspolitik0 Unterstützungen
- Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof0 Unterstützungen
- Universität Innsbruck,; Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie0 Unterstützungen
- Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie; Alexander Tipold0 Unterstützungen
- Oberster Gerichtshof; Präsidium0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
25.04.2025
Einlangen im Nationalrat
25.04.2025
Ende der Begutachtungsfrist 06.06.2025
15.05.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz
18.06.2025
Regierungsvorlage (135 d.B.)
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.