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11/MEBundesministerium für Justiz Endete am 06.06.2025

Strafgesetzbuch, Änderung

Eingelangt am 25.04.2025 · Frist bis 06.06.2025

Kurzinformation

Ziel

Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen der Genitalien

Inhalt

Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 StGB (Strafgesetzbuch)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Cyberflashing ("Digitales Blitzen") ist das unaufgeforderte Übermitteln von Abbildungen genitaler Körperteile über digitale Kommunikationsmittel wie Dating-Apps, Nachrichten-Apps, E-Mail, SMS, Airdrop oder Bluetooth. Es ist eine spezifische Ausprägung sexueller Belästigung und kann sowohl von bekannten als auch von fremden Personen begangen werden.

Mit der sogenannten Gewaltschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) gibt es eine verbindliche Rechtsgrundlage, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, das vorsätzliche, unaufgeforderte Übermitteln von Bildern, Videos oder vergleichbarem Material mit Darstellung von Genitalien mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unter Strafsanktion zu stellen.

Nach der derzeitiger österreichischen Rechtslage ist das unaufgeforderte Versenden von Bildern entblößter Genitalien durch erwachsene Personen aktuell noch nicht strafbar. Mit dem vorgelegten Entwurf eines entsprechenden neuen Straftatbestandes im StGB (Strafgesetzbuch) soll dieses Verbot nun umgesetzt werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 25.04.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 25.04.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 06.06.2025

  3. 15.05.2025

    Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz

  4. 18.06.2025

    Regierungsvorlage (135 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.