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110/MEBundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung Endete am 28.05.2026

Universitätsgesetz, Änderung

Eingelangt am 22.05.2026 · Frist bis 28.05.2026

Kurzinformation

Ziel

Umsetzung der budgetären Anpassung des Universitätsbudgets für die Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027

Inhalt

Erneute Festsetzung des Gesamtbetrags gemäß § 12 Abs. 2 Universitätsgesetz (UG)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Universitätsbudget 2025 bis 2027 wurde im Herbst 2023 festgelegt. Aufgrund geänderter budgetärer Rahmenbedingungen ist für die verbleibende Dauer der Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 eine neuerliche Festsetzung des Gesamtbetrags gemäß § 12 Abs. 2 UG erforderlich.

Mit der vorgesehenen Maßnahme soll eine budgetäre Anpassung in Höhe von insgesamt 150 Mio. Euro ermöglicht werden. Dieses Vorhaben ist somit Teil eines umfassenderen budgetären Anpassungspfads innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027. Die Gesamtsumme der Kürzungen des Universitätsbudgets innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 beträgt jedoch 279,471 Mio. Euro.

Zugleich sollen innerhalb des Bundesfinanzrahmens Spielräume geschaffen werden, um die Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen sowie weitere Maßnahmen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation in der kommenden Finanzierungsperiode budgetär abzusichern. Dafür ist eine Anpassung des Universitätsbudgets in einem Umfang erforderlich, der eine entsprechende Mittelumschichtung ermöglicht.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird daher eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen, wonach die Bundesministerin oder der Bundesminister den Gesamtbetrag im Sinn des § 12 Abs. 2 UG und dessen Aufteilung auf die Budgetsäulen für die Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen erneut festzusetzen hat. Die Systematik der Universitätsfinanzierung nach den §§ 12 und 12a UG bleibt im Übrigen unverändert.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

  1. 22.05.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 22.05.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 28.05.2026

  3. 02.06.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.