Zum Inhalt springen
114/MEBundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung Endete am 15.07.2026

GeoSphere Austria-Gesetz, Änderung

Eingelangt am 03.06.2026 · Frist bis 15.07.2026

Kurzinformation

Ziel

Schaffung der United Nations Disaster Risk Reduction (UN-DRR)-Schadensdatenbank

Inhalt

Schaffung einer Rechtsgrundlage für die UN-DRR-Schadensdatenbank

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der Novelle sollen neben den notwendigen legistischen Anpassungen im Zuge des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auch Regelungen erneuert werden, die sich in der Praxis als nicht zweckmäßig bzw. unwesentlich herausgestellt haben. Mit dem Inkrafttreten des IFG sollen notwendige legistische Anpassungen vorgenommen werden, um die Transparenz staatlichen Handelns weiter zu stärken.

Es soll eine zentrale United Nations Disaster Risk Reduction (UN DRR)-Schadensdatenbank eingeführt werden. Derzeit sind Daten über Naturkatastrophen und technische Katastrophen sowie deren Ursachen in Österreich in sehr vielen, unterschiedlich organisierten Datenbanken gespeichert. Es existiert bisher keine gemeinsame Plattform, die Berechtigten einen einheitlichen Zugang zu den vorhandenen Daten ermöglicht.

Alle entsendenden Organe, die mehr als ein Mitglied nominieren, sollen verpflichtet werden, bei ihren Nominierungen die Frauenquote einzuhalten.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

  1. 03.06.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 03.06.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 15.07.2026

  3. 16.07.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.