Luftfahrtgesetz, Änderung
Eingelangt am 15.06.2026 · Frist bis 21.06.2026
Kurzinformation
Ziele
- Verwaltungsvereinfachung bei der Bewilligung von Bodeneinrichtungen
- Verbesserungen im Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)
Inhalt
- Verordnungsermächtigung für bewilligungsfreie Vorhaben
- Einführung eines einstufiges Bewilligungsverfahrens
- Vermeidung von Härtefällen bei der ZÜP
- Einführung einer Parteistellung für die betroffenen Personen bei der ZÜP
- Neue Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung bei anhängigen Verfahren bei der ZÜP
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Obwohl die letzte Novelle des Luftfahrtgesetzes sehr umfangreich war, sind dennoch einige wesentliche Themenbereiche noch nicht umgesetzt worden. Das betrifft z.B. erforderliche Klarstellungen im Bereich der Bodeneinrichtungen sowie der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Dies soll nunmehr im Rahmen der gegenständlichen Novelle neben zwischenzeitig wieder erforderlichen Anpassungen aufgrund Neuerungen im Unionsrecht oder aufgrund von Erfahrungen in der Vollziehungspraxis sowie der Judikatur der Verwaltungs- und Höchstgerichte erfolgen. Weiters sollen auch Unklarheiten ausgeräumt, Redaktionsversehen behoben und mögliche Verwaltungsvereinfachungen durchgeführt werden.
Zusammenfassend sollen folgende Punkte der Novelle, die eine Neuerung zur derzeit geltenden Rechtslage darstellen, angeführt werden:
- Begleitende Regelungen zum sogenannten U-Space (Unmanned Traffic Management)
- Klarstellungen bei den Definitionen der Flugplätze und der Bodeneinrichtungen sowie Einführung von bewilligungsfreien Vorhaben und eines einstufigen Genehmigungsverfahrens
- Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Instrumentenan- und abflugverfahren bei Flughäfen
- Vermeidung von Härtefällen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie Einführung einer Parteistellung für die betroffenen Personen
- Erweiterung der Privilegien für Einsatzflüge auch im Hinblick auf SAR (Search and Rescue) und die Bundesfinanzverwaltung sowie unmittelbare vor- und nachbereitende Maßnahmen des Bundesministeriums für Inneres (BMI)
- Einführung einer Dokumentendatenbank zur Ermöglichung der Feststellung, ob elektronische Urkunden und Bescheide echt und noch aktuell sind.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 21
- Organisationen
- 15
- Privatpersonen
- 6
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- R+V Allgemeine Versicherung AG; Haftpflicht-Versicherung19 Unterstützungen
- AIR&MORE OG; Geschäftsführung18 Unterstützungen
- Anrainerschutzverband Salzburger Airports, ASA1 Unterstützung
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst1 Unterstützung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
15.06.2026
Einlangen im Nationalrat
15.06.2026
Ende der Begutachtungsfrist 21.06.2026 (Beteiligung möglich bis 22.06.2026)
23.06.2026
Übermittlung an das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.