Wehrgesetz, Heeresdisziplinargesetz u.a., Änderung
Eingelangt am 29.04.2025 · Frist bis 12.05.2025
Kurzinformation
Ziel
Wehrrechtliche Regelungen in Übereinstimmung mit der ab 1. September 2025 geltenden Informationsfreiheit
Inhalt
Anpassung der wehrrechtlichen Regelungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Aufgrund der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Einführung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts (Grundrechts) auf Zugang zu Informationen wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, infolgedessen staatliche Transparenz die Regel und Geheimhaltung die Ausnahme wird. Bestehende einfachgesetzliche Verschwiegenheitspflichten können dabei insoweit aufrecht bleiben, als sie in den verfassungsrechtlich ermöglichten Ausnahmen vom Grundrecht auf Zugang zu Informationen ihre Deckung finden.
Der vorliegende Entwurf dient dazu, die bisherigen wehrrechtlichen Regelungen betreffend Verschwiegenheitspflichten an den neuen verfassungsrechtlichen Rahmen anzupassen; nennenswerte materielle Änderungen sind damit nicht verbunden.
Die geltenden wehrrechtlichen Regelungen haben sich in der jahrzehntelangen militärischen Praxis bewährt und sind auch in Zukunft zur Geheimhaltung sensibler Informationen im militärischen Bereich unabdingbar. In rechtstechnischer Hinsicht sollen die in Art. 22a Abs. 2 B-VG geregelten Eingriffsmöglichkeiten auf einfachgesetzlicher Ebene wiederholt werden; eine Wiederholung der verfassungsgesetzlichen Ausnahmetatbestände in Materiengesetzen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich als zulässig bezeichnet worden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Grundrechts auf Zugang zu Informationen ab 1. September 2025 in Kraft treten.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 5
- Organisationen
- 5
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Bundesverwaltungsgericht0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung, Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
29.04.2025
Einlangen im Nationalrat
29.04.2025
Ende der Begutachtungsfrist 12.05.2025
14.05.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Landesverteidigung
18.06.2025
Regierungsvorlage (129 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.