Begleitmaßnahmengesetz Netto-Null-Industrie-Verordnung
Eingelangt am 16.06.2026 · Frist bis 26.06.2026
Kurzinformation
Ziel
Setzung von Begleitmaßnahmen zu Kapitel II, Abschnitt II und III der Verordnung (EU) 2024/1735 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Netto-Null-Industrie-Verordnung)
Inhalt
- Benennung der Zentralen Kontaktstellen gemäß Art. 6 Netto-Null-Industrie-Verordnung
- Festlegung des Prozesses der Zuerkennung des Status eines "strategischen Projekts" durch den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Gesetzesvorhaben soll die innerstaatlich notwendigen Begleitmaßnahmen zur Netto-Null-Industrie-Verordnung regeln. Konkret sollen Begleitmaßnahmen zu Kapitel II, Abschnitt II (Straffung der Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren) und III (Strategische Projekte für Netto-Null-Technologien) bis einschließlich Art. 16 Netto-Null-Industrie-Verordnung getroffen werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 7
- Organisationen
- 7
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht0 Unterstützungen
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaft0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Wirtschaftspolitik0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
16.06.2026
Einlangen im Nationalrat
16.06.2026
Ende der Begutachtungsfrist 26.06.2026
29.06.2026
Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.