121/MEBundesministerium für Justiz Endete am 05.08.2026
Strafvollzugsnovelle 2026
Eingelangt am 24.06.2026 · Frist bis 05.08.2026
Kurzinformation
Ziele
- Entlastung der Justizanstalten
- Erhöhung der Sicherheit in den Justizanstalten
- Forcierung des humanen und modernen Strafvollzugs
- Lösung von bestehenden Problemen in der Vollzugspraxis
Inhalt
- Maßnahmen zur Reduktion der Belagssituation
- Ausbau der Vorkehrungen zur Sicherheit und Ordnung
- Verfahrensvereinfachungen und Zuständigkeitsänderungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Weitere Entlastung der angespannten Haftsituation:
- Im Hinblick auf das berufliche Fortkommen des Verurteilten sollen die Möglichkeiten des Aufschubs des Strafvollzuges erweitert werden.
- Die Prüfung der Generalprävention soll beim vorläufigen Absehen vom Strafvollzug wegen Einreiseverbotes oder Aufenthaltsverbotes nach § 133a Strafvollzugsgesetz (StVG) auf Fälle schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristischer Straftaten eingeschränkt werden.
- Es soll das vorläufige Absehen vom Strafvollzug wegen Einreise- oder Aufenthaltsverbots auch ohne Einwilligung der/des Strafgefangenen möglich sein.
- Bei mehreren Freiheitsstrafen soll die Reihenfolge des Vollzuges gesetzlich geregelt werden.
- Die Beschlussfassung über das Absehen vom Strafvollzug wegen Auslieferung soll zeitlich beschränkt werden.
Erhöhung der Sicherheit und Ordnung:
- Das Geschäftsverbot der Strafgefangenen soll auf juristische Personen ausgeweitet werden.
- Die Durchsuchungsbefugnisse beim Betreten der Justizanstalten sollen präzisiert und eine routinemäßige Durchsuchung bei Rückkehr der Strafgefangenen (z.B. von einem Ausgang) ermöglicht werden.
- Bei Flucht sollen Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden geschaffen werden.
- Im Hinblick auf die Krankenbetreuung und im Rahmen der erzieherischen Betreuung und Beschäftigung soll das Trennungsprinzip gelockert werden.
Forcierung des humanen und modernen Strafvollzugs:
- Bedarfsgegenstände sollen flexibler bezogen werden können.
- Medizinische Rehabilitationsbehandlungen sollen in den Justizanstalten durchzuführen sein.
- Der Hausarrest soll für erwachsene Strafgefangene in seiner Maximaldauer verkürzt und bei jugendlichen Strafgefangenen gänzlich ausgeschlossen werden.
- Videotelefonie soll mit Telefongesprächen gleichgestellt werden.
Effizientere Verfahrensabwicklung:
- Es sollen insbesondere bestimmte Zuständigkeiten neu geregelt, Verfahrensabläufe präzisiert und die Möglichkeit der Erbringung von Leistungen durch externe Personen geschaffen werden.
- Im Bereich des § 98 StVG sollen Videokonferenzen durchgeführt werden können.
Allgemeines:
- Betreffend Forschung zu strafvollzugsrelevanten Themen soll eine Bestimmung geschaffen werden.
- Datenschutzrechtliche Anpassungen sollen vorgenommen werden.
- Im Jugendstrafverfahren sollen bestimmte Kosten unter keinen Umständen bei der Bemessung der Kosten des Strafverfahrens im Wege des Pauschalkostenbeitrages berücksichtigt werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 31
- Organisationen
- 15
- Privatpersonen
- 15
- Nicht öffentlich
- 1
Top-Organisationen
- Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern1 Unterstützung
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung0 Unterstützungen
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst0 Unterstützungen
- Amt der NÖ Landesregierung0 Unterstützungen
- Oberster Gerichtshof; Präsidium0 Unterstützungen
- Oberster Gerichtshof; Präsidium0 Unterstützungen
- Österreichischer Städtebund; Generalsekretariat0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Arbeitsrecht0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
24.06.2026
Einlangen im Nationalrat
24.06.2026
Ende der Begutachtungsfrist 05.08.2026
06.08.2026
Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.