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121/MEBundesministerium für Justiz Endete am 05.08.2026

Strafvollzugsnovelle 2026

Eingelangt am 24.06.2026 · Frist bis 05.08.2026

Kurzinformation

Ziele

  • Entlastung der Justizanstalten
  • Erhöhung der Sicherheit in den Justizanstalten
  • Forcierung des humanen und modernen Strafvollzugs
  • Lösung von bestehenden Problemen in der Vollzugspraxis

Inhalt

  • Maßnahmen zur Reduktion der Belagssituation
  • Ausbau der Vorkehrungen zur Sicherheit und Ordnung
  • Verfahrensvereinfachungen und Zuständigkeitsänderungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Weitere Entlastung der angespannten Haftsituation:

  • Im Hinblick auf das berufliche Fortkommen des Verurteilten sollen die Möglichkeiten des Aufschubs des Strafvollzuges erweitert werden.
  • Die Prüfung der Generalprävention soll beim vorläufigen Absehen vom Strafvollzug wegen Einreiseverbotes oder Aufenthaltsverbotes nach § 133a Strafvollzugsgesetz (StVG) auf Fälle schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristischer Straftaten eingeschränkt werden.
  • Es soll das vorläufige Absehen vom Strafvollzug wegen Einreise- oder Aufenthaltsverbots auch ohne Einwilligung der/des Strafgefangenen möglich sein.
  • Bei mehreren Freiheitsstrafen soll die Reihenfolge des Vollzuges gesetzlich geregelt werden.
  • Die Beschlussfassung über das Absehen vom Strafvollzug wegen Auslieferung soll zeitlich beschränkt werden.

Erhöhung der Sicherheit und Ordnung:

  • Das Geschäftsverbot der Strafgefangenen soll auf juristische Personen ausgeweitet werden.
  • Die Durchsuchungsbefugnisse beim Betreten der Justizanstalten sollen präzisiert und eine routinemäßige Durchsuchung bei Rückkehr der Strafgefangenen (z.B. von einem Ausgang) ermöglicht werden.
  • Bei Flucht sollen Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden geschaffen werden.
  • Im Hinblick auf die Krankenbetreuung und im Rahmen der erzieherischen Betreuung und Beschäftigung soll das Trennungsprinzip gelockert werden.

Forcierung des humanen und modernen Strafvollzugs:

  • Bedarfsgegenstände sollen flexibler bezogen werden können.
  • Medizinische Rehabilitationsbehandlungen sollen in den Justizanstalten durchzuführen sein.
  • Der Hausarrest soll für erwachsene Strafgefangene in seiner Maximaldauer verkürzt und bei jugendlichen Strafgefangenen gänzlich ausgeschlossen werden.
  • Videotelefonie soll mit Telefongesprächen gleichgestellt werden.

Effizientere Verfahrensabwicklung:

  • Es sollen insbesondere bestimmte Zuständigkeiten neu geregelt, Verfahrensabläufe präzisiert und die Möglichkeit der Erbringung von Leistungen durch externe Personen geschaffen werden.
  • Im Bereich des § 98 StVG sollen Videokonferenzen durchgeführt werden können.

Allgemeines:

  • Betreffend Forschung zu strafvollzugsrelevanten Themen soll eine Bestimmung geschaffen werden.
  • Datenschutzrechtliche Anpassungen sollen vorgenommen werden.
  • Im Jugendstrafverfahren sollen bestimmte Kosten unter keinen Umständen bei der Bemessung der Kosten des Strafverfahrens im Wege des Pauschalkostenbeitrages berücksichtigt werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Gesamt
31
Organisationen
15
Privatpersonen
15
Nicht öffentlich
1

Top-Organisationen

Was wurde daraus?

Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

  1. 24.06.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 24.06.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 05.08.2026

  3. 06.08.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.