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122/MEBundesministerium für Justiz Endete am 05.08.2026

Strafrechtsänderungsgesetz 2026

Eingelangt am 24.06.2026 · Frist bis 05.08.2026

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Menschenhandel
  • Effektive Bekämpfung des Organhandels
  • Effektive Verfolgung von strafbaren Handlungen an Bord von Luftfahrzeugen
  • Umfassende Pönalisierung von Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung

Inhalt

  • Ausweitung der Straftatbestände gegen Menschenhandel
  • Schaffung von Straftatbeständen gegen Organhandel
  • Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit gemäß § 64 Abs 1 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es sollen die Ausbeutungsformen des Menschenhandels (§104a StGB) um Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption ausgeweitet und ein neuer Straftatbestand zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel (§ 104b StGB) eingeführt werden. Weiters soll ein neuer den Menschenhandel betreffender Erschwerungsgrund zu technologieunterstützten Straftaten eingeführt werden.

Weiters soll ein neuer Abschnitt betreffend den Organhandel und verwandte strafbare Handlungen eingeführt werden. Die inländische Gerichtsbarkeit und der Erschwerungsgrund nach § 33 Abs 2 StGB sollen auf diese Organhandelsdelikte ausgeweitet werden. Auch Organentnahme an Verstorbenen trotz Vorliegen eines Widerspruchs soll gesondert strafrechtlich erfasst und die Strafdrohung erhöht werden.

Für die an Bord eines Luftfahrzeugs begangenen strafbaren und anderen Handlungen soll die Gerichtsbarkeit von Staaten bedeutend erweitert werden. Es soll nunmehr eine umfassende Gerichtsbarkeit des Lande- und Halterstaats des Luftfahrzeugs vorgesehen werden.

Im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen soll §321f Abs 1 StGB um die Verwendung von Waffen, die durch nichtentdeckbare Splitter verletzen, und von blindmachenden Laserwaffen ergänzt werden.

Die Änderungen sollen vor allem auch der Umsetzung von EU-Recht und internationalem Recht dienen.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

  1. 24.06.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 24.06.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 05.08.2026

  3. 06.08.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.