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123/MEBundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Endete am 05.08.2026

Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz, Änderung

Eingelangt am 24.06.2026 · Frist bis 05.08.2026

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Journalistinnen/Journalisten
  • Sichtbarmachung und Reduktion von Angriffen auf Journalistinnen/Journalisten

Inhalt

  • Einrichtung einer unabhängigen Kontaktstelle
  • Erfassung und Dokumentation von Angriffen und Bedrohungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorliegende Novelle zum Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) soll der gezielten Weiterentwicklung und Stärkung der Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus unter Bedachtnahme auf die wachsenden physischen, psychischen und rechtlichen Gefährdungen dienen, mit denen sich Journalistinnen /Journalisten konfrontiert sehen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Entwurf vor, die Förderung einer unabhängigen Kontaktstelle zur Sicherheit von Journalistinnen/Journalisten als eigenen Förderzweck im QJF-G zu verankern, um ein niedrigschwelliges und professionelles Unterstützungsangebot langfristig gewährleisten zu können.

Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Schutzes, der Sicherheit sowie der Handlungskompetenz von Journalistinnen/Journalisten im Sinne der Empfehlung (EU) 2021/1534 zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Handlungskompetenz von Journalisten und anderen Medienschaffenden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

  1. 24.06.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 24.06.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 05.08.2026

  3. 06.08.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.