Bundesgesetz über die Bundesstaatsanwaltschaft; Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft, BuStAG
Eingelangt am 30.06.2026 · Frist bis 31.08.2026
Kurzinformation
Ziele
- Entpolitisierung der Weisungsspitze
- Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
- Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
- Transparenz des Ernennungsverfahrens
- Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten
Inhalt
- Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
- Verankerung einer Cooling-Off-Phase
- gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
- Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Bundesstaatsanwaltschaft soll künftig die bisher von der Generalprokuratur wahrgenommenen Aufgaben übernehmen.
In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.
Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:
- den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
- die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
- die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
- die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
- die Verwaltungsdirektion
Zudem sollen die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften umfassend neu geregelt und reduziert werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 773
- Organisationen
- 16
- Privatpersonen
- 543
- Nicht öffentlich
- 214
Top-Organisationen
- Aufstehn.at – Verein zur Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation19 Unterstützungen
- Vereinigung der österreichischen Richter*innen5 Unterstützungen
- Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte4 Unterstützungen
- Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof1 Unterstützung
- Universität Wien / Rechtswissenschaftliche Fakultät; I1 Unterstützung
- Universität Wien / Rechtswissenschaftliche Fakultät ; Institut für Strafrecht und Kriminologie1 Unterstützung
- Universität Wien, Rechtswisssenschaftliche Fakultät; Institut für Strafrecht und Kriminologie1 Unterstützung
- Transparency International Austria1 Unterstützung
Was wurde daraus?
30.06.2026
Einlangen im Nationalrat
30.06.2026
Ende der Begutachtungsfrist 31.08.2026
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.