Bilanzbuchhaltungsgesetz, Änderung
Eingelangt am 17.07.2026 · Frist bis 21.08.2026
Kurzinformation
Ziele
- Die neuen Prüfungsbestimmungen sollen den Deskriptoren des Qualifikationsniveaus 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) entsprechen.
- Das Modulsystem ermöglicht eine flexiblere Gestaltung des Prüfungsablaufes.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, die schriftlichen Module auf elektronischem Weg abzulegen.
Inhalt
- Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen
- Im Rahmen der didaktischen Neugestaltung wird für die Fachprüfungen ein modularer Aufbau vorgesehen.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, die schriftlichen Module auf elektronischem Weg abzulegen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die neuen Prüfungsbestimmungen sollen den Anforderungen von Stufe 6 des Nationalen Qualitätsrahmens (NQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entsprechen. Durch die Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen, sollen Inhalt und Umfang der Fachprüfungen so ausgestaltet werden, dass diese im Rahmen der Fachprüfung nachgewiesen werden können. Die entsprechenden Qualifikationsstandards sowie die jeweiligen Kompetenzniveaus für die Berufe Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner und Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter sollen künftig als Anlage in die Prüfungsordnung aufgenommen werden.
Es soll für die Fachprüfungen ein modularer Aufbau vorgesehen werden, wobei jedes Modul als Einzelprüfung abgelegt werden kann. Vorbereitungskurse sollen sich am Modulsystem orientieren. Die Reihenfolge der Absolvierung der Module und die Fachprüfungsstelle sollen frei gewählt werden können.
Das neue, modulare Prüfungssystem soll einen flexiblen und schrittweisen Erwerb der Berechtigungen für die Berufsgruppen Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner und Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter ermöglichen. Je nach angestrebtem Abschluss sollen dafür spezifische Fachmodule absolviert und die jeweils erforderlichen Praxisjahre nachgewiesen werden.
Schriftliche Prüfungen sollen künftig digital und ortsunabhängig abgelegt werden können. Mündliche Prüfungen sollen hingegen vor Ort unter Aufsicht mindestens eines Mitglieds der Prüfungskommission stattfinden, wobei die Möglichkeit bestehen soll, weitere Prüferinnen/Prüfer flexibel per Videokonferenz zuzuschalten.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 12
- Organisationen
- 9
- Privatpersonen
- 3
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der NÖ Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Betriebswirtschaft0 Unterstützungen
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
17.07.2026
Einlangen im Nationalrat
17.07.2026
Ende der Begutachtungsfrist 21.08.2026
24.08.2026
Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.