ReFuelEU Aviation-Gesetz
Eingelangt am 21.07.2026 · Frist bis 02.09.2026
Kurzinformation
Ziel
Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei gesteigerter Verwendung von nachhaltigem Flugkraftstoff in Österreich
Inhalt
Erlassung eines neuen Bundesgesetzes mit sachgerechten begleitenden Regelungen zu Verordnung (EU) Nr. 2023/2405
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit der ReFuelEU Aviation-Verordnung (EU) Nr. 2023/2405 wurde eine unionsrechtliche Regelung geschaffen, die das Ziel verfolgt, den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe im Luftverkehr ("Sustainable Aviation Fuels": SAF) deutlich zu erhöhen. Sie enthält verbindliche Vorgaben für drei Adressatenkreise, nämlich Luftverkehrsbetreiber, Kraftstoffanbieter und Flughäfen. So werden etwa Luftverkehrsbetreiber verpflichtet, an Unionsflughäfen einen Mindestanteil ihres Kraftstoffs zu beziehen, Kraftstoffanbieter müssen einen vorgeschriebenen Anteil nachhaltiger Komponenten in ihrem Produkt sicherstellen, und schließlich haben Flughäfen die notwendige Infrastruktur zur Erfüllung dieser Vorgaben bereitzustellen. Zur Sicherstellung der Einhaltung sieht die Verordnung umfangreiche Berichtspflichten für die genannten Adressaten vor, deren Kontrolle den zuständigen nationalen Behörden obliegt.
Das umfassende Regelwerk der ReFuelEU Aviation-Verordnung ist unmittelbar anwendbar. Es beinhaltet jedoch auch einige Verpflichtungen für Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Vorschriften der Verordnung durch die nationalen Behörden. In Österreich ist dafür die Erlassung bundesgesetzlicher Regelungen erforderlich, welche im vorliegenden Entwurf enthalten sind.
Insbesondere sollen folgende Bereiche geregelt werden:
- Bestimmung der zuständigen nationalen Aufsichts- und Strafbehörden
- Regelung der behördlichen Aufsicht
- Definition des Begriffs des Flugkraftstoffanbieters
- Regelung der Höhe der in der ReFuelEU Aviation-Verordnung vorgeschriebenen Bußgelder
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 6
- Organisationen
- 5
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Austro Control GmbH; Legal, Compliance & Procurement0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
21.07.2026
Einlangen im Nationalrat
21.07.2026
Ende der Begutachtungsfrist 02.09.2026
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.