Zum Inhalt springen
15/MEBundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Endete am 09.05.2025

Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025

Eingelangt am 02.05.2025 · Frist bis 09.05.2025

Kurzinformation

Ziele

  • Konsolidierung des Bundesbudgets
  • Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und höhere Beschäftigungsquote der Älteren

Inhalt

  • Neuregelung der erstmaligen Pensionsanpassung
  • Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um die Konsolidierungsziele der Bundesregierung zu erreichen, werden für den Bereich der Sozialversicherung folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll die bisherige Aliquotierungsregelung für die erstmalige Pensionsanpassung durch eine neue Bestimmung ersetzt werden: Bei der erstmaligen Anpassung sollen Pensionen – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – mit 50 Prozent des Betrages erhöht werden, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension angehoben werden. In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die Erlassung eines dem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG ("Sozialversicherungswesen").

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 02.05.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 02.05.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 09.05.2025

  3. 12.05.2025

    Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  4. 13.05.2025

    Regierungsvorlage (69 und Zu 69 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.