Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz – BMI
Eingelangt am 06.05.2025 · Frist bis 20.05.2025
Kurzinformation
Ziel
Terminologische Anpassungen von Gesetzen an verfassungsgesetzliche Bestimmungen
Inhalt
- Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
- Änderung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes
- Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
- Änderung des Bundes-Krisensicherheitsgesetzes
- Änderung des Passgesetzes 1992
- Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes
- Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985
- Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes
- Änderung des Fremdenpolizeigesetzes 2005
- Änderung des Grenzkontrollgesetzes
- Änderung des BBU-Errichtungsgesetzes
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, werden unter anderem die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen betreffend die Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht der Verwaltung aufgehoben. Die wesentlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes werden mit 1. September 2025 in Kraft und das verfassungsgesetzlich geschützte Amtsgeheimnis außer Kraft treten. Gleichzeitig wird ein neuer Art. 22a B-VG betreffend Informationsfreiheit in Kraft treten, der Informationspflichten mit bestimmten Ausnahmen (nunmehr sogenannte Geheimhaltungsgründe) verfassungsgesetzlich vorsieht.
Geheimhaltungspflichten von Verwaltungsorganen, die zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen gemäß Art. 22a Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes erforderlich sind, können also auch künftig gesetzlich vorgesehen werden. Ebenso vorgesehen werden können erforderliche Verschwiegenheitspflichten außerhalb des Anwendungsbereichs bzw. nicht im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Informationsfreiheit. Die in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallenden Gesetze sollen nunmehr in Folge der Änderungen der verfassungsgesetzlichen Vorgaben terminologisch an die neuen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 4
- Organisationen
- 4
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
06.05.2025
Einlangen im Nationalrat
06.05.2025
Ende der Begutachtungsfrist 20.05.2025
21.05.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Inneres
18.06.2025
Regierungsvorlage (129 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.