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18/MEBundesministerium für Justiz Endete am 26.05.2025

IFG-Anpassungsgesetz-Justiz – IFG-AnpJu

Eingelangt am 06.05.2025 · Frist bis 26.05.2025

Kurzinformation

Ziel

Herstellung des verfassungskonformen Zustands

Inhalt

  • Entfall des Begriffs des Amtsgeheimnisses bzw. der Amtsverschwiegenheit zur Anpassung an die Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
  • Anpassung von Materiengesetzen zur Sicherstellung der Geheimhaltung von schutzwürdigen Informationen im Sinne des § 6 IFG
  • Anpassung der Strafbestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB)
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit BGBl. I Nr. 5/2024 wurde das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein neues Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen. Die wesentlichen die Informationsfreiheit betreffenden Bestimmungen treten mit 1. September 2025 in Kraft.

Infolgedessen sollen mehrere Gesetze angepasst werden, indem Bezüge auf das Amtsgeheimnis oder die Amtsverschwiegenheit entweder ersatzlos gestrichen oder durch einen Bezug auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bzw. Geheimhaltungspflichten ersetzt werden, z.B. in der Rechtsanwaltsordnung (RAO), in der Notariatsordnung (NO), im Strafgesetzbuch (StGB) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Zur Sicherstellung der Geheimhaltungsverpflichtung von Beamtinnen/Beamten soll der Tatbestand des § 310 StGB angepasst werden, der künftig auf die ausschließlich kraft des Amtes anvertrauten oder zugänglich gewordenen Informationen abzielen soll, zu deren Geheimhaltung es z.B. eine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Die Ermächtigung zur Datenübermittlung von der Kriminalpolizei an Pflegschaftsgerichte soll wieder eingeführt werden (JGG). Personen, die bei der Übernahmekommission (Wiener Börse) arbeiten oder im Auftrag der Justizbetreuungsagentur ausüben (z.B. Bewährungshilfe), sollen weiterhin zur vertraulichen Behandlung dienstlich erlangter Informationen verpflichtet sein.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 06.05.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 06.05.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 26.05.2025

  3. 27.05.2025

    Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz

  4. 18.06.2025

    Regierungsvorlage (129 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.