Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025
Eingelangt am 18.12.2024 · Frist bis 29.01.2025
Kurzinformation
Ziele
- Durchführung der ECRIS-TCN VO (Europäisches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige und Staatenlose)
- Anwendung von Rechtsprechung des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der EU (Europäischen Union)
- Entsprechung von unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Auslieferung an Drittstaaten
- Durchführung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit (EU-Vereinigtes Königreich)
- Durchführung der Verordnung 2023/2131 vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen
- Effiziente und unionsrechtskonforme Durchführung der EUStA-VO (Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft)
Inhalt
- Verarbeitung von Fingerabdrücken und legistische Anpassungen des Strafregistergesetzes 1968
- Personelle Ausstattung des Strafregisteramts der LPD Wien (Landespolizeidirektion Wien)
- Anpassungen im EU-JZG (Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
- Anpassungen im ARHG (Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz)
- Anpassung des INÜG (Island-Norwegen-Übergabegesetz), des Strafregistergesetzes 1968 und des Tilgungsgesetzes 1972
- Durchführungsbestimmungen im EU-JZG
- Anpassungen im EUStA-DG (Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz)
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der Vorschlag umfasst die Durchführung und Anpassung zahlreicher EU-Verordnungen und nationaler Gesetze, um eine verbesserte justizielle Zusammenarbeit und Effizienz sicherzustellen. Dies beinhaltet die Einrichtung eines zentralisierten ECRIS-TCN-Systems (Europäisches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige und Staatenlose), Änderungen im Strafregistergesetz und der Einführung neuer Richtlinien für digitale justizielle Verfahren. Zusätzlich sollen Anpassungen im EU-JZG (Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union), ARHG (Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz) und weiteren Gesetzen vorgenommen werden, um EuGH-Entscheidungen und EU-Vorgaben umzusetzen, etwa für den Europäischen Haftbefehl, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder digitale Kommunikationsstandards. Ziel ist die Vereinfachung, Harmonisierung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit innerhalb der EU.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 12
- Organisationen
- 7
- Privatpersonen
- 5
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Oberster Gerichtshof; Präsidium0 Unterstützungen
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag0 Unterstützungen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
18.12.2024
Einlangen im Nationalrat
18.12.2024
Ende der Begutachtungsfrist 29.01.2025
30.01.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz
07.05.2025
Regierungsvorlage (80 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.