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22/MEBüro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie Endete am 23.05.2025

Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz – Bundeskanzleramt

Eingelangt am 09.05.2025 · Frist bis 23.05.2025

Kurzinformation

Ziel

Das Bundesgesetz Bundesstelle für Sektenfragen entspricht den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetz -IFG Inhalt

Inhalt

Anpassung der entsprechenden Normen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Bundesstelle für Sektenfragen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes, weshalb sie die Verpflichtungen des IFG treffen. Da ihr jedoch keine Aufgaben der Bundesverwaltung übertragen sind, sind die Bestimmungen nach Maßgabe des § 16 IFG anzuwenden.

Mit 1. September 2025 wird das Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) in Kraft treten. Die Materiengesetze sind anzupassen, damit die Erfüllung der darin festgelegten Pflichten uneingeschränkt möglich ist.

Die Familie & Beruf Management GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes. Ihr sind Aufgaben der Bundesverwaltung übertragen, weshalb sie die Verpflichtungen des IFG treffen. Durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes sind Anpassungen im Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft “Familie & Beruf Management GmbH” erforderlich. In jene Bestimmungen, die ausschließlich für die Errichtung der Gesellschaft von Bedeutung und somit als historisch zu betrachten sind, wird nicht eingegriffen

Der Zivildienst als Wehrersatzdienst ist in Einrichtungen zu leisten, die als Träger des Zivildienstes anerkannt sind. In Betracht kommen Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften oder sonstige nicht auf Gewinn berechnete juristische Personen. Zivildienstleistende können aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu Information gemäß § 2 Informationsfreiheitsgesetz im Wirkungsbereich der genannten Organe erlangen.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Gesamt
6
Organisationen
6
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

Top-Organisationen

Was wurde daraus?

  1. 09.05.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 09.05.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 23.05.2025

  3. 26.05.2025

    Übermittlung an Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

  4. 18.06.2025

    Regierungsvorlage (129 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.