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23/MEBundeskanzleramt Endete am 23.05.2025

Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz u.a., Änderung

Eingelangt am 12.05.2025 · Frist bis 23.05.2025

Kurzinformation

Ziel

Sicherstellung der Wahrung der bestimmten gewichtigen öffentlichen Interessen und berechtigter überwiegender privater Interessen

Inhalt

Anpassung des Dienst- sowie des Personalvertretungsrechtes

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 5/2024, werden unter anderem die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen betreffend die Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht der Verwaltung mit 1. September 2025 aufgehoben. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll diesem Bundesgesetz nunmehr auch im Dienst- und Personalvertretungsrecht Rechnung getragen werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Gesamt
9
Organisationen
7
Privatpersonen
2
Nicht öffentlich
0

Top-Organisationen

Was wurde daraus?

  1. 12.05.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 12.05.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 23.05.2025

  3. 26.05.2025

    Übermittlung an das Bundeskanzleramt

  4. 18.06.2025

    Regierungsvorlage (129 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.