Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsstrafgesetz u.a., Änderung
Eingelangt am 16.05.2025 · Frist bis 02.06.2025
Kurzinformation
Ziel
Legistisch korrekte und verfassungskonforme Gesetzesbestimmungen
Inhalt
Schaffung informationsfreiheitskonformer Geheimhaltungsbestimmungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit 1. September 2025 werden die wesentlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 5/2024, in Kraft treten. Die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst fallenden Gesetze sollen inhaltlich und terminologisch an die neuen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Die Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit aller funktionellen Verwaltungsorgane gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG macht zum Teil eine Neujustierung einfachgesetzlicher Verschwiegenheitspflichten erforderlich, insbesondere in anderen Regelungszusammenhängen als Informationsbegehren bzw. (proaktiver) Informationspflicht. Ferner sollen geringfügige Anpassungen einer Bestimmung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, über die Übertragung in elektronische Dokumente und der Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, über die Stellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes vorgenommen werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 9
- Organisationen
- 9
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Land Salzburg; Legislative und Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Österreichischer Städtebund; Generalsekretariat0 Unterstützungen
- Rechnungshof0 Unterstützungen
- Verfassungsgerichtshof; Präsidium0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Leitung Soziales0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
16.05.2025
Einlangen im Nationalrat
16.05.2025
Ende der Begutachtungsfrist 02.06.2025 (Beteiligung möglich bis 03.06.2025)
03.06.2025
Übermittlung an das Bundeskanzleramt
18.06.2025
Regierungsvorlage (129 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.