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25/MEBundeskanzleramt Endete am 02.06.2025

Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsstrafgesetz u.a., Änderung

Eingelangt am 16.05.2025 · Frist bis 02.06.2025

Kurzinformation

Ziel

Legistisch korrekte und verfassungskonforme Gesetzesbestimmungen

Inhalt

Schaffung informationsfreiheitskonformer Geheimhaltungsbestimmungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit 1. September 2025 werden die wesentlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 5/2024, in Kraft treten. Die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst fallenden Gesetze sollen inhaltlich und terminologisch an die neuen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Die Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit aller funktionellen Verwaltungsorgane gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG macht zum Teil eine Neujustierung einfachgesetzlicher Verschwiegenheitspflichten erforderlich, insbesondere in anderen Regelungszusammenhängen als Informationsbegehren bzw. (proaktiver) Informationspflicht. Ferner sollen geringfügige Anpassungen einer Bestimmung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, über die Übertragung in elektronische Dokumente und der Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, über die Stellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes vorgenommen werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Gesamt
9
Organisationen
9
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

Top-Organisationen

Was wurde daraus?

  1. 16.05.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 16.05.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 02.06.2025 (Beteiligung möglich bis 03.06.2025)

  3. 03.06.2025

    Übermittlung an das Bundeskanzleramt

  4. 18.06.2025

    Regierungsvorlage (129 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.