Elektrizitätswirtschaftsgesetz, Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung
Eingelangt am 07.07.2025 · Frist bis 15.08.2025
Kurzinformation
Ziele
- Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen)
- Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
- Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
- Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
- Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
- Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut
Inhalt
- Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
- Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
- Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
- Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
- Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
- Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
- Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
- Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
- Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
- Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
- Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
- Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
- Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
- Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
- Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
- Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
- Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
- Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
- Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
- Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
- Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
- Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
- Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
- Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
- Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
- Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.
Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, beizutragen.
Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 572
- Organisationen
- 100
- Privatpersonen
- 368
- Nicht öffentlich
- 104
Top-Organisationen
- EG Austria616 Unterstützungen
- STOP Smart Meter Netzwerk - Für Wahlfreiheit und Selbstbestimmung346 Unterstützungen
- Verein Energiewende Ansfelden; Verband aus Energiegemeinschaften155 Unterstützungen
- EMC (Elektro Mobilitäts Club Österreich)154 Unterstützungen
- Fridays For Future Austria90 Unterstützungen
- Verein Klima- Modellregionen Österreich; Verein27 Unterstützungen
- SUN21 Smart-Energy GmbH18 Unterstützungen
- Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A13 Unterstützungen
Was wurde daraus?
07.07.2025
Einlangen im Nationalrat
07.07.2025
Ende der Begutachtungsfrist 15.08.2025 (Beteiligung möglich bis 18.08.2025)
18.08.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
20.11.2025
Regierungsvorlage (312 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.