Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Änderung
Eingelangt am 25.07.2025 · Frist bis 05.09.2025
Kurzinformation
Ziele
- Verfahrensbeschleunigung
- Verfahrensstrukturierung
Inhalt
- Erweiterung des Anwendungsbereiches für Großverfahren
- Einheitliche elektronische Kundmachungsplattform
- Entfall der Ediktalsperre
- Beschränkungen für weiteres Parteienvorbringen
- Keine feste Frist für die Erstellung der Verhandlungsschrift
- Direkte Zahlung von Barauslagen durch die Antragstellerin/den Antragsteller
- Zustellung des Bescheides durch Edikt
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes
Das Regierungsprogramm 2025–2029 enthält zu "Wirtschaft und Infrastruktur" unter der Überschrift "Genehmigungsbeschleunigung AVG-Großverfahren" mehrere Punkte zur Novellierung des Großverfahrens gemäß den §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. Dabei werden einige Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) ausdrücklich als Vorbild angeführt.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Erfahrungen aus der Praxis im Hinblick auf Potentiale zur Beschleunigung und Strukturierung des Verfahrens eingeholt. Insbesondere erfolgte ein Austausch mit Vertreterinnen/Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu ihren Erfahrungen mit dem Verfahren nach dem UVP-G 2000, das in der Praxis den häufigsten Fall für die tatsächliche Anwendung des Großverfahrens nach dem AVG darstellt.
Auf dieser Grundlage sollen einige Änderungen zur Beschleunigung und besseren Strukturierung des Großverfahrens nach dem AVG erfolgen. Dabei sollen insbesondere jene Bestimmungen des UVP-G 2000, die sich in der Praxis bewährt haben, ins AVG übernommen werden. Darüber hinaus soll die Schwelle für den Einstieg ins Großverfahren niedriger angesetzt werden, um mehr Verfahren einbeziehen zu können, in denen die typischen Probleme eines Großverfahrens auftreten.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 44
- Organisationen
- 23
- Privatpersonen
- 16
- Nicht öffentlich
- 5
Top-Organisationen
- Wiener Tierschutz Verein; Vorstand2 Unterstützungen
- Bundesverwaltungsgericht1 Unterstützung
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag0 Unterstützungen
- Hauptverband der der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs0 Unterstützungen
- Vereinigung der österreichischen Richter*innen0 Unterstützungen
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark0 Unterstützungen
- Verband Österreichischer Zeitungen0 Unterstützungen
- Initiative Denkmalschutz0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
25.07.2025
Einlangen im Nationalrat
25.07.2025
Ende der Begutachtungsfrist 05.09.2025
09.09.2025
Übermittlung an das Bundeskanzleramt
15.10.2025
Regierungsvorlage (249 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.