Gesundheitstelematikgesetz, Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Änderung
Eingelangt am 29.07.2025 · Frist bis 09.09.2025
Kurzinformation
Ziele
- Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Arzneimitteln in der EU
- Vereinfachung des grenzüberschreitenden Abrufs von Patientinnenkurzakten/Patientenkurzakten in Österreich
- Anbindung Österreichs an die MyHealth@EU-Infrastruktur
Inhalt
- Errichtung und Betrieb der nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit
- Einrichtung und Betrieb des EU-Rezepts
- Ermächtigung der Apotheken zur elektronischen Abgabe von Arzneimitteln und Erfassung dieser durch die nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit
- Ermächtigung der Gesundheitsdiensteanbieter zum Abruf von EU-Patientenkurzakten
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Durch den gegenständlichen Antrag sollen im Gesundheitstelematikgesetz 2012 sozialversicherungsrechtlich relevante Bestimmungen zum sogenannten EU-Rezept und zur EU-Patientinnenkurzakte/EU-Patientenkurzakte verankert werden.
Hintergrund der geplanten Bestimmungen ist, neben den Aspekten der Behandlungskontinuität und der Patientinnensicherheit/Patientensicherheit, die Fälschungssicherheit von in Österreich ausgestellten EU-Rezepten sowie der Abbau bürokratischer Hürden, womit auch der Prozess der Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen erleichtert werden soll (Übersetzungen von Handelsnamen, Bestätigung der Abgabe etc.). Die gegenständlichen Bestimmungen betreffen vielfach Pensionistinnen/Pensionisten, die urlaubs- oder wohnortbedingt Verschreibungen im EU-Ausland einlösen müssen und insbesondere vom Übersetzungsservice innerhalb des Systems MyHealth@EU profitieren sollen. Mithilfe der EU-Patientinenkurzakte/EU-Patientenkurzakte soll die Anamnese durch Gesundheitsdiensteanbieter bei der Behandlung von Personen anderer Herkunftsstaaten, insbesondere hinsichtlich etwaiger Sprachbarrieren, erleichtert werden.
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2025/327 zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS – European Health Data Space), veröffentlicht am 5. März 2025. Der EHDS ist ein Kernstück der EU-Gesundheitsunion und soll Bürgerinnen/Bürgern mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben. Mitgliedstaaten müssen nationale Kontaktstellen einrichten und sich an die EU-Infrastruktur MyHealth@EU anbinden. Priorität haben elektronische Verschreibungen (EU-Rezept) und Patientinnenkurzakte/Patientenkurzakte. Österreich möchte diese Anwendungen schon vor dem verpflichtenden Start 2029 umsetzen, um EU-Fördermittel nutzen zu können.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 25
- Organisationen
- 15
- Privatpersonen
- 9
- Nicht öffentlich
- 1
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht0 Unterstützungen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger0 Unterstützungen
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
29.07.2025
Einlangen im Nationalrat
29.07.2025
Ende der Begutachtungsfrist 09.09.2025
10.09.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.