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45/MEBundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Endete am 29.09.2025

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Änderung

Eingelangt am 15.09.2025 · Frist bis 29.09.2025

Kurzinformation

Ziel

Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

Inhalt

  • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
  • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 15.09.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 15.09.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 29.09.2025

  3. 24.09.2025

    Regierungsvorlage (211 d.B.)

  4. 30.09.2025

    Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.