Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Änderung
Eingelangt am 15.09.2025 · Frist bis 29.09.2025
Kurzinformation
Ziel
Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen
Inhalt
- Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
- Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 11
- Organisationen
- 9
- Privatpersonen
- 2
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Bundesarbeitskammer (AK Österreich)0 Unterstützungen
- Verein Helping Hands0 Unterstützungen
- OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung0 Unterstützungen
- Vereinigung der österreichischen Richter*innen0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Sozialpolitik0 Unterstützungen
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
15.09.2025
Einlangen im Nationalrat
15.09.2025
Ende der Begutachtungsfrist 29.09.2025
24.09.2025
Regierungsvorlage (211 d.B.)
30.09.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.