EMFG Begleitgesetz – EMFG-BegG
Eingelangt am 19.09.2025 · Frist bis 17.10.2025
Kurzinformation
Ziele
- Absicherung der unabhängigen Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter
- Offenlegungspflicht für Mediendiensteanbieter
- Aufbau einer Medieneigentumsdatenbank
- Absicherung der maßgeblichen Einbindung der KommAustria bei Medienzusammenschlüssen
- Harmonisierung des Schutzniveaus bei Medienzusammenschlüssen
- Ergänzung der Vorschriften zur Bekanntgabe der Ausgaben für sogenannte staatliche Werbung
Inhalt
- Anpassungen im ORF-G
- Anpassungen im MedienG
- Beauftragung der KommAustria zur Entwicklung einer Datenbank über die Eigentumsverhältnisse bei Mediendiensten
- Anpassungen im WettbG
- Anpassung der Medienzusammenschlusskontrolle
- Anpassungen im MedKF-TG
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
1. Bereich Änderungen ORF-G, MedienG, KOG, MedKF-TG
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) trat 2024 in Kraft; der Großteil der Bestimmungen gilt seit dem 8. August 2025 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Mit dem EMFG wurde ein neues Regelwerk zum Schutz des Medienpluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU eingeführt.
Angesichts nationaler Regeln, der Konkurrenz mit globalen Onlineplattformen und der Bedrohung durch systematische Desinformation soll eine Harmonisierung divergierender Vorschriften den Markt und die Vorbedingungen für eine freie Medienlandschaft sichern. Trotz des Charakters einer EU-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen umsetzen (wie dies üblicherweise bei EU-Richtlinien der Fall ist) und deren jeweiliges nationales Recht anpassen.
2. Bereich Medienzusammenschlusskontrolle
Mediendienste sind online und grenzüberschreitend verfügbar, laut europäischem Gesetzgeber ist es zunehmend notwendig, entsprechende Vorschriften und das Schutzniveau bei Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt zu harmonisieren.
Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt sind laut Verordnung solche, die dazu führen könnten, dass eine einzelne Einrichtung den betreffenden Markt kontrolliert oder erhebliche Anteile an diesem Markt hält und somit großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung auf einem bestimmten Medienmarkt in einem oder mehreren Mitgliedstaaten hat.
Im österreichischen Kartellrecht sind die Vorgaben des EMFG im Grunde bereits erfüllt, das heißt Anpassungen nur noch punktuell vorzunehmen. Der vorliegende Entwurf hält am bewährten österreichischen System fest und passt die europarechtlichen Vorgaben in dieses System ein. Es werden lediglich solche Änderungen vorgeschlagen, die die Verordnung zwingend vorsieht.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 18
- Organisationen
- 17
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Vereinigung der österreichischen Industrie ; Strategie & Kommunikation0 Unterstützungen
- Verband Österreichischer Privatsender (VÖP)0 Unterstützungen
- Österreichischer Gemeindebund0 Unterstützungen
- Studienvereinigung Kartellrecht e.V.0 Unterstützungen
- Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- RTR GmbH0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
19.09.2025
Einlangen im Nationalrat
19.09.2025
Ende der Begutachtungsfrist 17.10.2025
20.10.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
25.02.2026
Regierungsvorlage (412 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.