Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung; KommAustria-Gesetz, Mediengesetz, Änderung
Eingelangt am 19.09.2025 · Frist bis 17.10.2025
Kurzinformation
Ziele
- Sicherstellung der Transparenz politischer Werbung in Österreich
- Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet
- Festlegung, Zusammenarbeit und Koordinierung der zuständigen Behörden
- Erlassung von Sanktionsvorschriften
- Stärkung der Selbstkontrolle im Bereich kommerzieller Kommunikation
Inhalt
- Durchsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung insbesondere zu Kennzeichnung und Offenlegung politischer Werbung
- Datenschutzbehörde überwacht Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung
- Klare Zuständigkeiten der KommAustria
- Schaffung eines abgestuften Katalogs an Sanktionen
- Ausbau der Selbstregulierung um den Bereich der Kennzeichnung politischer Werbung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung soll im Wesentlichen ab dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat gelten.
Politische Werbung soll in der gesamten Europäischen Union eindeutig als solche erkennbar sein. Die Erbringung politischer Werbedienstleistungen soll mit klaren Informations- und Sorgfaltspflichten verbunden sein. Sponsorinnen/Sponsoren, Anbieterinnen/Anbieter und Herausgeberinnen/Herausgeber sollen relevante Informationen offenlegen und aufzeichnen, darunter Angaben zur Anzeige, zur Finanzierung und zur Kennzeichnung.
Im Internet sollen Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten beruhen, unzulässig sein. Eine Verarbeitung anderer personenbezogener Daten soll nur unter engen Voraussetzungen – insbesondere mit ausdrücklicher Einwilligung – zulässig sein. Für die Einhaltung der Vorgaben soll die Datenschutzbehörde zuständig sein. Weitere Aufgaben sollen bei der KommAustria liegen. Verstöße gegen die Vorgaben sollen mit abgestuften, wirksamen und verhältnismäßigen Sanktionen geahndet werden. Die Selbstregulierung im Bereich politischer Werbung soll gestärkt und weiterentwickelt werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 22
- Organisationen
- 17
- Privatpersonen
- 5
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Magistratsdirektion der Stadt Wien, Geschäftsbereich Recht0 Unterstützungen
- Vereinigung der österreichischen Industrie ; Strategie & Kommunikation0 Unterstützungen
- Verband Österreichischer Privatsender (VÖP)0 Unterstützungen
- Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Österreichischen Werbewirtschaft; Österreichischer Werberat0 Unterstützungen
- Österreichischer Gemeindebund0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
19.09.2025
Einlangen im Nationalrat
19.09.2025
Ende der Begutachtungsfrist 17.10.2025
20.10.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
24.02.2026
Regierungsvorlage (403 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.