IVS-Gesetz, Änderung
Eingelangt am 02.10.2025 · Frist bis 14.11.2025
Kurzinformation
Ziel
Umsetzung der revidierten EU-Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (revidierte IVS-Richtlinie)
Inhalt
- Schaffung der zur Umsetzung der revidierten IVS-Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften
- Abstimmung von nationalem Gesetz und europäischen Spezifikationen
- Rechtliche Absicherung der Weiterentwicklung von IVS-Anwendungen der öffentlichen Hand
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die revidierte IVS-Richtlinie sieht zahlreiche Änderungen vor, die bis zum 21. Dezember 2025 ins nationale Recht umzusetzen sind. Der vorliegende Gesetzesvorschlag adaptiert und erweitert die im Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz) enthaltenen Begriffsbestimmungen; er fasst im Einklang mit der revidierten IVS-Richtlinie die vorrangigen Bereiche neu und nimmt die vorrangigen Maßnahmen in das Gesetz auf; der Gesetzesentwurf sieht eine Verpflichtung der Republik vor, mit anderen Mitgliedstaaten und einschlägigen Akteurinnen/Akteuren zu kooperieren. In Umsetzung des neuen Artikels 6a der revidierten IVS-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die im Anhang III angeführten Verkehrsdaten und der in Anhang IV genannte Dienst zur Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsmeldungen in Österreich rechtzeitig verfügbar sind.
Auf Basis der Richtlinie 2010/40/EU hat die Kommission in der Vergangenheit im Wege Delegierter Verordnungen Spezifikationen erlassen, die für die vorrangigen Maßnahmen die Kompatibilität, die Interoperabilität und die Kontinuität der Einführung und des Betriebs intelligenter Verkehrssysteme gewährleisten sollen. Das geltende IVS-Gesetz nimmt auf diese Spezifikationen nur pauschal Bezug und lässt die zur Durchführung der Spezifikationen notwendigen Begleitregelungen teilweise vermissen. Der Gesetzesentwurf soll daher, nationales Gesetz und europäische Spezifikationen aufeinander besser abstimmen. Er soll die wichtigsten Verpflichtungen, die die Spezifikationen eingeführt haben, im IVS-Gesetz sichtbar machen; es sollen in das Gesetz Regelungen über den nationalen Zugangspunkt und über die benannten Stellen eingeführt werden, die den betroffenen Datenlieferantinnen/Datenlieferanten und Datennutzerinnen/Datennutzern Orientierung geben. Weiters soll die Zusammenarbeit zwischen Dateninhaberinnen/Dateninhabern und Datennutzerinnen/Datennutzern, die die Richtlinie als Grundsatz vorsieht, im Detail näher ausgeformt werden. Schließlich soll für eine wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionierung von Verstößen Sorge getragen werden.
Im Bereich der Verkehrstelematik nimmt die Republik Österreich mit (intermodalen) IVS-Anwendungen wie eine Graphenintegrationsplattform (GIP), Verkehrsauskunft Österreich (VAO) oder ein StellplatzInformationssystem (über die ASFINAG) für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge eine Schlüsselposition ein. Mit dem Gesetzesvorschlag soll dieses ebenso breite wie tiefe Angebot gestärkt und dessen Weiterentwicklung rechtlich abgesichert werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 10
- Organisationen
- 7
- Privatpersonen
- 3
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht0 Unterstützungen
- Amt der NÖ Landesregierung0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Klima, Umwelt und Verkehr0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
02.10.2025
Einlangen im Nationalrat
02.10.2025
Ende der Begutachtungsfrist 14.11.2025
17.11.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
25.02.2026
Regierungsvorlage (410 d.B.)
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.