Zum Inhalt springen
53/MEBundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Endete am 14.11.2025

Bundesstraßennotfallgesetz (BStNG)

Eingelangt am 03.10.2025 · Frist bis 14.11.2025

Kurzinformation

Ziel

Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Inhalt

Erlassung des Bundesstraßennotfallgesetzes

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit diesem Bundesgesetz soll das Bundesstraßennotfallgesetz (BStNG) erlassen werden. Es soll sich am Bundes‑Krisensicherheitsgesetz (B‑KSG) orientieren. Es soll auf aktuelle Entwicklungen in der Energieversorgung reagieren und die daraus entstehenden Gefahren für den Straßenverkehr am Bundesstraßennetz abdecken, von der Energiemangellage bis zum Blackout. Es soll zusätzlich bei Großschadensereignissen im Bereich des Bundesstraßennetzes gelten. Ziel soll die Absicherung der Verfahren des Notfallmanagements für den Betrieb der Bundesstraßen bei Energiemangellage, Blackout oder einem anderen Großschadensereignis sein.

Im Blackout soll das Bundesstraßennetz als einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur für Versorgung und Transport zur Verfügung stehen. Der reguläre Bahn‑ und Flugverkehr soll dann eingestellt werden. Bei Flugverkehr, Eisenbahn und Schifffahrt soll voraussichtlich nur ein eingeschränkter Notbetrieb möglich sein. Nach derzeitiger Rechtslage kann die Bundesstraßenverwaltung im Blackout die Mindestvoraussetzungen für den Betrieb eines Tunnels im Sinn des Straßentunnel‑Sicherheitsgesetzes (STSG) nicht gewährleisten. Tunnel im Bundesstraßennetz sollen in diesem Fall nur leergefahren werden dürfen und anschließend gesperrt werden müssen. Durch eine Verordnung gemäß diesem Gesetz soll eine rechtskonforme Nutzung der Tunnel im Sinn des STSG ermöglicht werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 03.10.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 03.10.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 14.11.2025

  3. 17.11.2025

    Übermittlung an das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

  4. 18.02.2026

    Regierungsvorlage (396 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.