Bundesstraßengesetz, Änderung
Eingelangt am 10.10.2025 · Frist bis 24.10.2025
Kurzinformation
Ziel
Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der Rechtswirkungen einer erlassenen Planungsgebietsverordnung
Inhalt
Durch Novellierung des § 14 Abs. 5 Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971) wird die Hemmung der Fünfjahresfrist des § 14 Abs. 5 BStG 1971 für die Dauer von anhängigen UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) geschaffen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Da Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) insbesondere für neue Bundesstraßen, oft über mehrere Jahre anhängig sind, ist es notwendig, legistisch vorzusorgen: die Rechtswirkungen einer erlassenen Planungsgebietsverordnung nach dem BStG 1971 sollen nicht nach Ablauf der mit fünf Jahren festgesetzten und nicht verlängerbaren Frist erlöschen, ohne dass das UVP-Genehmigungsverfahren für dasselbe Projekt mit Bescheid abgeschlossen werden konnte. Im Bundesstraßenplanungsgebiet dürfen nach dem BStG 1971 Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen und Anlagen weder errichtet noch geändert werden. Ein Entschädigungsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Dem wird im Entwurf dadurch begegnet, dass die Hemmung dieser Frist durch ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung verfügt werden soll.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 10
- Organisationen
- 9
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Klima, Umwelt und Verkehr0 Unterstützungen
- Landwirtschaftskammer Österreich; Rechtsabteilung0 Unterstützungen
- Rechnungshof0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaftliches Referat0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
10.10.2025
Einlangen im Nationalrat
10.10.2025
Ende der Begutachtungsfrist 24.10.2025
27.10.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
13.05.2026
Regierungsvorlage (497 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.