EU-ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz; Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Änderung
Eingelangt am 27.10.2025 · Frist bis 24.11.2025
Kurzinformation
Ziel
Verbesserung der Transparenz und Zuverlässigkeit von ESG-Ratings
Inhalt
Benennung der zuständigen nationalen Behörde
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Ab dem 2. Juli 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/3005 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG), kurz EU-ESG-Rating-Verordnung, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unmittelbar.
Die EU-ESG-Rating-Verordnung wurde im Rahmen der Bemühungen der EU verabschiedet, den Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen und private Kapitalflüsse in dafür notwendige Investitionen umzulenken. Sie zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Transparenz in Bezug auf Methoden und Ziele von ESG-Ratings zu verbessern. Anlegerinnen/Anleger sollen in die Lage versetzt werden, fundierte Investitionsentscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele zu treffen.
Die EU-ESG-Rating-Verordnung regelt die Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern durch Offenlegungspflichten, insbesondere im Hinblick auf Bewertungsmethoden, Ausgabe, Vertrieb und Veröffentlichung von ESG-Ratings, ohne deren Verwendung zu regeln. Sie enthält außerdem Pflichten und Befugnisse für die zuständigen nationalen Behörden.
Um die EU-ESG-Rating-Verordnung in Österreich wirksam anwenden zu können, soll ein nationales EU-ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen werden. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung dieses Bundesgesetzes und für die Zwecke der EU-ESG-Rating-Verordnung sein. Dementsprechend soll das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Zusammenhang mit der Vollzugsgesetzgebung zur EU-ESG-Rating-Verordnung ebenfalls geändert werden.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 8
- Organisationen
- 7
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Wirtschaftswissenschaft und Statistik0 Unterstützungen
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik0 Unterstützungen
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
27.10.2025
Einlangen im Nationalrat
27.10.2025
Ende der Begutachtungsfrist 24.11.2025
26.11.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen
20.01.2026
Regierungsvorlage (384 d.B.)
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.