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66/MEBundesministerium für Bildung Endete am 05.12.2025

Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a., Änderung

Eingelangt am 10.11.2025 · Frist bis 05.12.2025

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche Schülerinnen/Schüler
  • Verwaltungsvereinfachung durch Subsidiarität

Inhalt

  • Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen/Schüler
  • Aufnahme von Schülerinnen/Schülern aus der Deutschförderung in die 1. Stufe der Mittelschule
  • Erhöhung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich Aufstiegs und Übertritts von Schülerinnen/Schülern im außerordentlichen Status
  • Verwaltungsvereinfachung durch die Reduktion der Testverpflichtung auf eine MIKA-D-Testung jährlich
  • Ermächtigung zur schulautonomen Semestrierung der Lehrpläne
  • Möglichkeit zur Verordnung von Ersatzterminen von abschließenden Prüfungen in besonderen Situationen
  • Ermächtigung, Veranstaltungen zu schulbezogenen zu erklären
  • Anpassung der Regelungen über die Kundmachung von Verordnungen, die sich nur auf einzelne Schulen beziehen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Alle jungen Menschen sollen sich möglichst rasch in sogenannten Regelklassen zurechtfinden können, was mangels Sprachkenntnis nicht immer funktioniert: Die Sommerschule soll intensiv für die Sprachförderung in Deutsch eingesetzt und die Teilnahme an derselben für außerordentliche Schülerinnen/Schüler verpflichtend werden.

Flexible, schulautonome Deutschförderung und erweiterte Aufstiegs- und Aufnahmeregelungen in die 1. Stufe der Mittelschule sollen für Schülerinnen/Schüler in Deutschfördermaßnahmen möglich sein. Das soll unter anderem sogenannter Überaltrigkeit vorbeugen.

Lehrpläne sollen künftig, mit Ausnahme jener für die Berufstätigen, ohne Semestrierung erlassen werden. Schulen, an denen die semestrierte Oberstufe geführt wird, können selbst eine Semestrierung der zur Anwendung gelangenden Lehrpläne ab der 10. Schulstufe vornehmen.

Das Festlegen von Ersatzprüfungsterminen soll für abschließende Prüfungen normiert werden, wenn deren Durchführung zum Beispiel aufgrund von Katastrophenfällen nicht zumutbar oder möglich wäre.

Außerdem soll künftig der Bundesminister für Bildung anstelle der jeweiligen Schulbehörde Veranstaltungen für schulbezogen erklären können; eine klare Regelung für die Praktika an Schulen im Rahmen der Lehrinnenausbildung/Lehrerausbildung getroffen und die Transparenz von schulautonomen Rechtsakten erhöht werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 10.11.2025

    Einlangen im Nationalrat

  2. 10.11.2025

    Ende der Begutachtungsfrist 05.12.2025

  3. 09.12.2025

    Übermittlung an das Bundesministerium für Bildung

  4. 10.12.2025

    Regierungsvorlage (368 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.