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78/MEBundesministerium für Justiz Endete am 23.02.2026

Energieausweis-Vorlage-Gesetz, Änderung

Eingelangt am 27.01.2026 · Frist bis 23.02.2026

Kurzinformation

Ziel

Dekarbonisierung des Gebäudesektors durch bessere Information von Käuferinnen/Käufern und Bestandnehmerinnen/Bestandnehmer

Inhalt

  • Erweiterte Aushändigungspflicht von Energieausweisen
  • Angabe der Gesamtenergieeffizienzklasse in Druckwerken und elektronischen Medien
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung von Art 20 der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist Art 12 der Vorgängerrichtlinie 2010/31/EU umgesetzt, soweit diese Vorgaben zur Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts sowie Vorgaben über die Angaben in Druckwerken und elektronischen Medien enthält. Die Nachfolgebestimmung in Art 20 der neuen Richtlinie enthält geringfügig geänderte Vorgaben, an die das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 angepasst werden soll.

Künftig soll auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Bestandvertrag verlängert wird. Bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien soll neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz auch die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Als Indikatoren der Gesamtenergieeffizienz sollen der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf genannt werden; die Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors soll entfallen.

Der Entwurf geht davon aus, dass die landesgesetzlich vorgesehenen Energieausweise der OIB-Richtlinie 6 (Österreichisches Institut für Bautechnik) entsprechen werden.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 27.01.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 27.01.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 23.02.2026

  3. 27.02.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz

  4. 22.04.2026

    Regierungsvorlage (476 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.