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85/MEBundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Endete am 01.04.2026

Gaswirtschaftsgesetz, Änderung

Eingelangt am 03.03.2026 · Frist bis 01.04.2026

Kurzinformation

Ziele

  • Benennung der zuständigen Behörden
  • Begleitregelungen für den Vollzug der VO (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor ("EU-Methanverordnung")

Inhalt

  • Festlegung der zuständigen Behörden
  • Begleitregelungen für den Vollzug der VO (EU) 2024/1787
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorliegende Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) dient der Umsetzung der "EU-Methanverordnung". Diese soll als Teil des Europäischen Grünen Deals dazu beitragen, Methanemission von fossilen Energieträgern wie Rohöl, Kohle oder Erdgas zu reduzieren. Hierfür enthält die Verordnung einerseits Anforderungen an die genaue Messung, Quantifizierung, Überwachung und Meldung von Emissionen und andererseits Anforderungen an die Untersuchungen zur Leckerkennung und -reparatur sowie Reduzierung der Emissionen.

Zur Erreichung dieses Ziels werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Behörden zu benennen, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch Betreiberinnen/Betreiber, Unternehmen und Importeure zu gewährleisten und in weiterer Folge die Europäische Kommission darüber zu unterrichten.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

Bisher keine Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

  1. 03.03.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 03.03.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 01.04.2026

  3. 02.04.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.