Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Investmentfondsgesetz u.a., Änderung
Eingelangt am 16.04.2025 · Frist bis 14.05.2025
Kurzinformation
Ziele
- Review of European Market Infrastructure Regulation (EMIR-Review): Stärkung der Aufsicht über zentrale Gegenparteien und Vereinfachung der Zulassungsverfahren
- Review of Central Securities Depositories Regulation (CSDR-Review): Verbesserung der Abwicklung und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen und Schaffung einer effizienten Aufsichtsstruktur
Inhalt
- Erweiterung der Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG)
- Änderung der Obergrenzen für das Ausfallrisiko und Verringerung des Konzentrationsrisikos
- Schaffung einer effizienteren Aufsichtsstruktur bezüglich der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung
- Verbesserung der Abwicklungseffizienz und Abwicklungsdisziplin
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und dem Wirksamwerden zweier EU-Verordnungen.
Vor der Änderung durch die neue EU-Richtlinie waren Obergrenzen für das Ausfallrisiko nur für Geschäfte mit Derivaten, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate) vorgeschrieben, unabhängig davon, ob die Derivate zentral gecleart wurden. Da zentrale Clearingvereinbarungen das mit Derivatekontrakten verbundene Ausfallrisiko mindern, soll bei den Obergrenzen nunmehr berücksichtigt werden, ob ein Derivat durch eine zugelassene und anerkannte zentrale Gegenpartei (CCP) zentral gecleart wurde.
Zudem soll das Konzentrationsrisiko der Wertpapierfirmen, das sich aus ihren Risikopositionen gegenüber CCPs, insbesondere Tier-2 CCPs, ergeben kann, durch organisatorische Anforderungen reduziert werden. Weitere Änderungen im Wertpapierfirmengesetz (WPFG) dienen der Rechtsklarheit und -sicherheit.
Clearingdienstleistungen in der EU sollen durch die Straffung und Verkürzung von Verfahren, die Steigerung der Kohärenz zwischen nationalen Bestimmungen und die Stärkung der Aufsicht über CCPs verbessert werden.
Insbesondere sollen die neuen Vorschriften dazu beitragen, die übermäßige Abhängigkeit von systemrelevanten CCPs in Drittstaaten zu verringern. Alle einschlägigen Marktteilnehmerinnen/Marktteilnehmer werden verpflichtet, aktive Konten bei EU-CCPs zu führen und einen repräsentativen Anteil bestimmter systemrelevanter Derivatekontrakte im Binnenmarkt zu clearen.
Eine neue EU-Verordnung soll die Effizienz der Wertpapierabwicklung in der EU steigern, das grenzüberschreitende Anbieten von Dienstleistungen von Zentralverwahrern erleichtern sowie die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden verbessern.
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 10
- Organisationen
- 8
- Privatpersonen
- 2
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik0 Unterstützungen
- Bundesarbeitskammer; Wirtschaftswissenschaft0 Unterstützungen
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag0 Unterstützungen
- Bundesverwaltungsgericht0 Unterstützungen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
16.04.2025
Einlangen im Nationalrat
16.04.2025
Ende der Begutachtungsfrist 14.05.2025
18.06.2025
Regierungsvorlage (132 d.B.)
Textentwicklung
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.