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95/MEBundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Endete am 17.04.2026

Ärztegesetz, Änderung

Eingelangt am 10.04.2026 · Frist bis 17.04.2026

Kurzinformation

Ziele

Unanwendbarkeit der Sonderfachbeschränkung auf Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Inhalt

Festlegung einer Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Laufe der letzten Jahre hat sich in verschiedenen Bereichen ein punktueller berufsrechtlicher Anpassungsbedarf gezeigt. Im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, soll der gegenständliche Entwurf Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen enthalten.

Insbesondere sollen folgende Punkte behandelt werden:

  • Anpassungen im Kammerrecht (Konsensquoren, Beschlüsse des Präsidiums)
  • Klarstellung hinsichtlich Telemedizin
  • Berücksichtigung ergangener Judikatur (Erlöschen der Berufsberechtigung, Dokumentation)
  • Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 10.04.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 10.04.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 17.04.2026

  3. 20.04.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  4. 10.06.2026

    Regierungsvorlage (532 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.