Ärztegesetz, Änderung
Eingelangt am 10.04.2026 · Frist bis 17.04.2026
Kurzinformation
Ziele
Unanwendbarkeit der Sonderfachbeschränkung auf Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Inhalt
Festlegung einer Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Laufe der letzten Jahre hat sich in verschiedenen Bereichen ein punktueller berufsrechtlicher Anpassungsbedarf gezeigt. Im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, soll der gegenständliche Entwurf Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen enthalten.
Insbesondere sollen folgende Punkte behandelt werden:
- Anpassungen im Kammerrecht (Konsensquoren, Beschlüsse des Präsidiums)
- Klarstellung hinsichtlich Telemedizin
- Berücksichtigung ergangener Judikatur (Erlöschen der Berufsberechtigung, Dokumentation)
- Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Entwurfsdokumente
Stellungnahmen
- Gesamt
- 10
- Organisationen
- 9
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
Top-Organisationen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht0 Unterstützungen
- Österreichische Ärztekammer0 Unterstützungen
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung0 Unterstützungen
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst0 Unterstützungen
- Bundesverwaltungsgericht; Recht und Strategie0 Unterstützungen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger0 Unterstützungen
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik0 Unterstützungen
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst0 Unterstützungen
Was wurde daraus?
10.04.2026
Einlangen im Nationalrat
10.04.2026
Ende der Begutachtungsfrist 17.04.2026
20.04.2026
Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
10.06.2026
Regierungsvorlage (532 d.B.)
Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.