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97/MEBundesministerium für Finanzen Endete am 08.05.2026

Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz u.a., Änderung

Eingelangt am 28.04.2026 · Frist bis 08.05.2026

Kurzinformation

Ziele

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Entlastung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sowie Verwaltungsvereinfachung

Inhalt

  • Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung
  • Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG)
  • Ermöglichung der steuerfreien Mitarbeiterprämie
  • Klarstellung im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelte
  • Pauschalierung von Gebühren
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen soll effektiver ausgestaltet werden, indem eine betragsabhängige, wiederkehrende Nachweispflicht eingeführt wird, deren Verletzung eine Festsetzung der Steuerschuld auslösen soll. Auch für vergangene Nichtfestsetzungsbeträge soll eine einmalige Nachweispflicht vorgesehen werden, um eine effizientere Vollziehung der Entstrickungsbesteuerung sicherzustellen. Im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts soll eine Klarstellung erfolgen. Darüber hinaus soll auch im Jahr 2026 für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie ermöglicht werden.

Aufgrund der Änderungen im Bereich des Normverbrauchsabgabegesetzes im Zusammenhang mit der Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe (NoVA) durch eine Parteienvertreterin/einen Parteienvertreter soll mit 1. Juli 2026 eine entsprechende gesetzliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Fahrzeugeinzelbesteuerung erfolgen.

Für die durch das Asyl- und Migrationspaket-Anpassungsgesetz (AMPAG) nunmehr gebührenpflichtigen Verfahren im Zusammenhang mit der Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach dem Asylgesetz soll eine Pauschalgebühr geschaffen werden.

Dem Amt für Betrugsbekämpfung sollen Auskünfte aus dem Kontenregister gewährt sowie die Berechtigung zu Auskunftsverlangen an Kreditinstitute erteilt werden.

Um die Früherkennung von Scheinunternehmen zu erleichtern und deren Tätigkeitsumfang schneller aufdecken zu können soll auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz eine Einsicht in das Kontenregister und nach Maßgabe des KontRegG auch eine Konteneinschau ermöglicht werden. Dabei soll zur Wahrung des Rechtsschutzes das Bundesfinanzgericht zur Überprüfung berufen werden und die Auskunftsberechtigung auf jene Sachverhalte beschränkt werden, bei denen bereits eine Verdachtsmitteilung an das betroffene Unternehmen erfolgt ist und die Aufforderung zur Herausgabe der Bankunterlagen erfolglos geblieben ist.

Entwurfsdokumente

Stellungnahmen

Was wurde daraus?

  1. 28.04.2026

    Einlangen im Nationalrat

  2. 28.04.2026

    Ende der Begutachtungsfrist 08.05.2026

  3. 11.05.2026

    Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen

  4. 19.05.2026

    Regierungsvorlage (504 d.B.)

Quelle: Parlamentsdirektion, parlament.gv.at (CC BY 4.0). Volltexte der Stellungnahmen nur auf parlament.gv.at.