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VO Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 06.10.2023, Frist bis Di., 14.11.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 438/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 31.12.2023 – 47 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Im Zuge der letzten Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 296/2022) wurde die Möglichkeit der Betäubung von Ferkeln mittels Inhalationsmethode mit wirksamer Schmerzbehandlung, welche auch postoperativ wirkt, vorgesehen. Für die Umsetzung dieser Möglichkeit sind neben der Anpassung tierarzneimittelrechtlicher Vorgaben zusätzliche Voraussetzungen in einer eigenen Verordnung zur Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration zu regeln.

Bei der Inhalationsnarkose mit Isofluran, für welche mittlerweile eigene Geräte entwickelt wurden, ist grundsätzlich von einer geeigneten Methode für die wirksame Betäubung von Ferkeln während der Kastration auszugehen. Ein tatsächlicher Fortschritt im Tierschutz wird dann erreicht, wenn diese in Verbindung mit der präoperativen, parenteralen Gabe eines geeigneten Analgetikums zur wirksamen Behandlung postoperativer Schmerzen erfolgt und fachgerecht von sachkundigen Personen durchgeführt wird.

Durch die wirksame Betäubung kommt es zu einer massiven Schmerz- und Stressreduktion für das Tier während des Eingriffs.

Zusätzlich wird durch die Betäubung des Tieres auch der Stress der Landwirtin bzw. des Landwirts bei der Durchführung des Eingriffs minimiert und ein ruhigeres und sichereres Arbeiten ermöglicht.

Weiterlesen – noch 2 Absätze

Die Ferkel erwachen nach der Inhalationsnarkose mit Isofluran innerhalb weniger Minuten wieder, sind in Kürze wieder fit (laufen, sind orientiert) und können rascher wieder gesäugt werden. Zudem ist auch mit einer etwaigen Minimierung von Erdrückungsverlusten zu rechnen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich der vorliegende Verordnungsentwurf auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ("Veterinärwesen") und auf Art. 11 Abs. 1 Z 8 B-VG ("Tierschutz").

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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