Hochschul-Curriculaverordnung 2013 und die Hochschul-Zulassungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung 2013 und die Hochschul-Zulassungsverordnung geändert werden
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 28.01.2022, Frist bis Fr., 11.02.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 220/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 14.06.2022 – 123 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.