(Registerforschungsverordnung-BMBWF
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Registerforschung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 02.08.2022, Frist bis Di., 13.09.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 400/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 28.10.2022 – 45 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.