Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 22.02.2024, Frist bis Do., 21.03.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 126/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 21.05.2024 – 61 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes
Mit vorliegendem Entwurf soll die Schulordnung neu erlassen werden. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Schulordnung sind dabei
- die Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Personen, die sich in der Schule aufhalten
- die Schaffung von Regelungen zum Kinderschutz.
Es sollen die Ziele des Art. 14 Abs. 5a B-VG, § 2 des Schulorganisationsgesetzes und der §§ 43 bis 48 SchUG sowie des Art. 5 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern konkretisiert werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.