Zum Inhalt springen

Verordnung Koordinierungsstelle des elektronischen Datenaustausches in zwischenstaatlichen Pensionsverfahren

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Festlegung einer Koordinierungsstelle zum Zweck des elektronischen Datenaustausches in zwischenstaatlichen Pensionsverfahren

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 11.02.2022, Frist bis Di., 01.03.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.