Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen und die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert werden
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 16.05.2023, Frist bis Di., 13.06.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 262/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 08.09.2023 – 87 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes
Der vorliegende Entwurf gründet sich auf das mit BGBl. I Nr. 227/2022 kundgemachte Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden. Ein Teil dieses Gesetzespaketes bezieht sich auf die Umsetzung weiterer und ergänzender Angebote der individuellen Kompetenzmessung (iKM PLUS ), einem Instrument der pädagogischen Diagnostik.
Ziel dieser Maßnahme ist es einerseits, auf Ebene der Klasse und der Schülerinnen und Schüler genauere Aussagen zu Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler zu gewinnen. Andererseits wird bezweckt, auf systemischer Ebene ein breiteres Bild über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu bekommen, um im Bereich der Steuerung und des Qualitätsmanagements treffsicherer reagieren zu können.
§ 17 Abs. 1a SchUG idgF sieht die Ausrollung weiterer Module der iKM PLUS vor und verankert diese gesetzlich.
Diese weiteren Module der iKM PLUS waren zu einem Großteil bereits im Rahmen der früheren Informellen Kompetenzmessung (IKM, 2011 bis 2021) oder im Rahmen der früheren Bildungsstandardsüberprüfungen (BIST-Ü, 2012 bis 2019) an den Schulen im Einsatz und wurden im Rahmen der Unterrichtsarbeit genützt.
Rechtlich bereits seit 2020 verankerte Module der iKM PLUS :
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Die sogenannten BASISMODULE der iKM PLUS sind bereits seit 2020 rechtlich verankert (§ 17 Abs. 1a SchUG und BistV, im Wortlaut der BistV "verpflichtende periodische Kompetenzerhebungen") und werden seit dem Jahr 2022 an den Schulen durchgeführt. Sie finden jährlich und verpflichtend auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe statt. Sie bilden den zentralsten "Kern" der iKM PLUS und erheben jährlich das Erreichen der Bildungsstandards in Deutsch (Lesen), Mathematik und Englisch (Rezeptive Fertigkeiten). Die Basismodule stellen eine Weiterführung von Elementen der früheren Bildungsstandardsüberprüfungen (BIST-Ü) dar, wobei die Testdauer der ehem. BIST-Ü von rund 3 Stunden auf ca. 45 Minuten verkürzt wurde. Erklärtes Ziel ist das Erzeugen eines direkten Nutzens für Schüler/innen und Lehrpersonen. Noch im selben Schuljahr erhalten sie eine Rückmeldung zum Lernstand und zum Lernfortschritt, eine Orientierung im Lernprozess, sowie wichtige Hinweise für die individualisierte Förderung und Unterrichtsentwicklung. Alle drei Jahre werden die Ergebnisse aus drei Erhebungsjahren in sogenannten Systemberichten zusammengefasst.
Die mit § 17 Abs. 1a SchUG idgF sowie mit vorliegendem Entwurf verankerten Module umfassen:
ZYKLUSMODULE der iKM PLUS (im Wortlaut der BistV "verpflichtende periodische Kompetenzerhebungen"): Die Zyklusmodule kommen alle drei Jahre zum Einsatz und erheben in Ergänzung zu den Basismodulen zentrale Lernergebnisse in den Kompetenzbereichen Deutsch (Zuhören) und Deutsch (Verfassen von Texten) sowie Englisch (Schreiben). Diese Kompetenzbereiche wurden bereits im Rahmen der früheren BIST-Ü (2012-2019) erhoben, können jedoch im Rahmen der 45-minütigen Basismodule der iKM PLUS nicht abgedeckt werden. Ein Erheben von produktiven Fertigkeiten ist aus Sicht der pädagogischen Praxis erforderlich um einen möglichst ganzheitlichen Lernprozess im Fach unterstützen zu können.
BONUSMODULE und ORIENTIERUNGSMODULE der iKM PLUS (im Wortlaut der BistV "ergänzende Module"): Die ehemals intensiv genützten Angebote der früheren IKM in den Kompetenzbereichen Deutsch (Sprachbewusstsein), Biologie, Physik und Chemie sollen im Rahmen der künftigen iKM PLUS als sogenannte Bonusmodule weiterhin angeboten werden. Auch die ehemalige IKM 5 und IKM 9 sollen als sogenannte Orientierungsmodule für die 5. und 9. Schulstufe fortgeführt werden. Sie werden zur Gänze freiwillig, d.h. im Ermessen der Lehrperson oder der Schulleitung durchgeführt.
FOKUSMODULE der iKM PLUS (im Wortlaut der BistV "ergänzende Module"): Die Fokusmodule werden freiwillig, d.h. im Ermessen der Lehrpersonen oder der Schulleitungen, durchgeführt. Sie dienen einer vertiefenden Lernstandsdiagnostik ausgehend von auffallend guten oder auffallend schwachen Ergebnissen im jeweiligen Basismodul. Ausnahme: Das Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) wird mit Schülerinnen und Schülern, die im Basismodul Deutsch (Lesen) die Kompetenzstufe 1 nicht erreichen verpflichtend durchgeführt (im Wortlaut der BistV "bedarfsorientierte verpflichtende Kompetenzerhebung"). Der zentralen Bedeutung des Lesens als fächerübergreifende Basiskompetenz sowie der Leseerziehung als Unterrichtsprinzip wird Rechnung getragen. Das Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) umfasst unter anderem einen Abschnitt zum Satzlesen, welcher nach dem Prinzip des Salzburger Lesescreenings entwickelt wurde.
EINSCHÄTZBOGEN FÜR ÜBERFACHLICHE KOMPETENZEN: Das Instrument Einschätzbogen kann ab dem Schuljahr 2023/24 freiwillig im Ermessen der Schulen genützt werden. Es ermöglicht den Lehrpersonen erstmals einen standardisierbaren Blick auf Kompetenzen und Potenziale im überfachlichen Bereich. Eine differenzierte und ganzheitliche Betrachtung der Lernentwicklung sowie eine Identifikation alternativer Wege zur Lernförderung werden unterstützt. Mit Hilfe des Einschätzbogens nehmen Lehrpersonen eine Einschätzung hinsichtlich personaler, sozialer, lernmethodischer und motivationaler Aspekte des Lernens vor. Es findet keine "Testung" der Schüler/innen statt. Die mit Hilfe des Instruments eingeschätzten Kompetenzen wirken nachweislich auf den Lernerfolg auch im fachlichen Bereich, beschreiben gezielt erlern- und förderbare Kompetenzen und sind KEINE Beschreibung von Persönlichkeitsmerkmalen.
ZUSAMMENFASSUNG:
Während die Fokusmodule und der Einschätzbogen für überfachliche Kompetenzen innovative, neue Angebote darstellen, die mit der iKM PLUS erstmalig angeboten werden, sind Zyklusmodule, Bonusmodule sowie Orientierungsmodule eine Weiterführung früherer Angebote der ehemaligen IKM oder der ehemaligen BIST-Ü. Dem Anspruch, diese Angebote auch im Rahmen der neuen iKM PLUS weiterhin nützen zu können, wird damit entsprochen.
Die Ergebnisse der Basismodule und der Zyklusmodule werden jährlich zielgruppengerecht für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrpersonen, für die Schulleitungen, für die Schulaufsicht sowie - alle drei Jahre - für die Systemebene - aufbereitet. Die Ergebnisse der Bonusmodule, der Orientierungsmodule, der Fokusmodule, sowie des Einschätzbogens für überfachliche Kompetenzen werden für die Lehrpersonen und ihre Unterrichtsarbeit optimiert und ausschließlich ihnen automationsgestützt zurückgemeldet. Die Lehrpersonen sind anschließend dafür verantwortlich, die Ergebnisse dieser Module den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu bringen (z. B. im gemeinsamen Gespräch) und in entsprechende Reflexionsprozesse an der Schule einfließen zu lassen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.