Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 13.03.2024, Frist bis Mi., 10.04.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 204/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 17.07.2024 – 98 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes
Der vorliegende Entwurf dient, wie bereits die Lehrplan-Novelle BGBl. II Nr. 239/2023, der Umsetzung der mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2022 kundgemachten Novelle des Schulrechts zur Erweiterung der Schulautonomie im Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen. Gleichzeitig soll aufbauend auf die mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2022 kundgemachten Änderungen im Bereich der englischsprachigen Ausbildung an Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen jeweils eine Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung eingerichtet werden. Auch in der Volksschule soll die Umsetzung eines bilingualen Unterrichts (Deutsch und Englisch) ermöglicht werden.
Im Zuge dessen sollen hinsichtlich der allgemeinbildenden höheren Schulen folgende Schulversuche auf Lehrplanebene in das Regelschulwesen überführt werden:
- Schulversuch "Bilinguale Schulen", welcher seit dem Schuljahr 1995/96 geführt wird,
- Schulversuche an Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, welche beginnend mit dem Schuljahr 1970/71 geführt wurden sowie
- Schulversuche an Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung, welche beginnend mit dem Schuljahr 2001/02 geführt wurden.
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Vorliegender Entwurf beinhaltet zum einen die Einrichtung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung an Mittelschulen (Anlage 8) und allgemeinbildenden höheren Schulen (Anlage A/e) sowie die Ermöglichung des bilingualen Unterrichts (Deutsch und Englisch) an Volksschulen. Zum anderen werden in den Stundentafeln der Anlagen A/m1, A/m2 A/sp, B/m1, B/sp des AHS-Lehrplans Spielräume im autonomen Teil der Stundentafel eröffnet. Damit wird den AHS-Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der musischen und der sportlichen Ausbildung ein mit anderen AHS-Schulformen vergleichbarer schul- und schülerautonomer Spielraum eingeräumt.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.