Fahrverbotskalender 2024
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2024)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 15.03.2024, Frist bis Do., 21.03.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 93/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 28.03.2024 – 7 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Das Ressort gliedert diese Erläuterungen nicht selbst.
Zu § 1:
Zu § 1 Z 1 und 2:
Wie bereits in den letzten Jahren hat das Regierungskommissariat für die Provinz Bozen auch im heurigen Jahr für besonders, hinsichtlich des Urlauberreiseverkehrs, stark frequentierte Tage, Fahrverbote für LKW über 7,5 t erlassen; ebenso bestehen für Deutschland entsprechende Fahrverbote. Die begleitenden Fahrverbote zu den Fahrverboten in den Nachbarländern Deutschland und Italien sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil vermieden werden soll, dass aufgrund der nur in eingeschränktem Maße zur Verfügung stehenden Parkräume Schwerfahrzeuge unverhältnismäßig lange auf dem Pannenstreifen oder auf dem 1. Fahrstreifen der Autobahn angehalten werden müssen. Eine länger andauernde LKW-Anhaltung auf der Autobahn führt zu schwierigen Situationen für die Fahrer:innen sowie für den restlichen Verkehr und wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Um das Abstellen von Schwerfahrzeugen aus mangelnder Einreisemöglichkeit auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13 zu verhindern, sind daher entsprechende Maßnahmen zu setzen.
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Bereits in den letzten Jahren wurden für die A 12 Inntalautobahn sowie für die A 13 Brennerautobahn entsprechende Fahrverbote erlassen, die sich zeitlich an den italienischen und deutschen Fahrverboten orientierten und insgesamt bestens bewährt haben. Auch im heurigen Jahr wird der Beginn der Fahrverbote für den Italientransit, so wie bereits in den Jahren 2021 und 2023 an die Beginnzeiten der Fahrverbote in Deutschland gekoppelt, und nicht an jenes in Italien. Damit ist eine Harmonisierung der Beginnzeiten für die Fahrverbote sowohl im Deutschland- als auch im Italientransit und sowohl im Sommer- als auch im Winterreiseverkehr gegeben, mit einer einheitlichen Beginnzeit um 7 Uhr. Im Jahr 2018 gab es aufgrund der unterschiedlichen Beginnzeiten immer wieder Verwechslungen bei den Fahrern bzw. Fahrerinnen von Schwerfahrzeugen, weil das Fahrverbot in Richtung Deutschland mit 7 Uhr und jenes in Richtung Italien mit 10 Uhr wirksam war.
Zu § 1 Z 3 und 4:
Auf den hier aufgezählten Straßenstrecken hat sich der Fahrverbotskalender in den letzten Jahren gut bewährt, sodass auch für das heurige Jahr eine entsprechende Beschränkung gelten soll. Die Brenner Straße B 182 wird im gesamten Bereich aus systematischen Gründen und aufgrund der Verkehrsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Sanierung/Instandhaltung der "Luegbrücke" in den Fahrverbotskalender aufgenommen.
Der Geltungszeitraum auf der A 4 Ost Autobahn ist an die Sommerferien in Ostösterreich (Wien, Niederösterreich und Burgenland) im Schuljahr 2023/2024 geknüpft.
Zu § 2 Abs. 1 Z 1, 2 und 3 sowie Abs. 2:
Die Ausnahmen bleiben, verglichen mit dem Vorjahr, unverändert.
Zu § 2 Abs. 1 Z 4 und 5:
Die Ausnahmen entsprechen jenen des Fahrverbotskalenders 2023.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.