VerordnungsentwurfBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Änderung der Univ. RechnungsabschlussVO
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Univ. RechnungsabschlussVO geändert wird
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 27.02.2023, Frist bis Fr., 31.03.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 214/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 05.07.2023 – 96 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.