Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungsverordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Kompetenzen, die im Rahmen der Ausbildung für die Berufsausübung der Psychotherapie erworben werden müssen einschließlich der Mindestanforderungen an die Ausbildungen, über die Psychotherapeutische Approbationsprüfung und die Qualitätssicherung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 12.01.2024, Frist bis Do., 08.02.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 292/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 24.10.2024 – 259 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.