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Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungsverordnung 2024

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Kompetenzen, die im Rahmen der Ausbildung für die Berufsausübung der Psychotherapie erworben werden müssen einschließlich der Mindestanforderungen an die Ausbildungen, über die Psychotherapeutische Approbationsprüfung und die Qualitätssicherung

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 12.01.2024, Frist bis Do., 08.02.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 292/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 24.10.2024 – 259 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

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Erläuterungen des Ressorts (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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