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Prüfungsordnung AHS, AHS-B, BMHS, Kollegs und SF für Berufstätige an BMHS

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung AHS, die Prüfungsordnung AHS-B, die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 15.09.2023, Frist bis Fr., 13.10.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 362/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 06.12.2023 – 54 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

I. Anpassung der Gegenstandsbezeichnungen:

Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 170/2021 wurde im Schulorganisationsgesetz - SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, eine Änderung von Gegenstandsbezeichnungen und eine Erweiterung der Unterrichtsgegenstände im Zusammenhang mit der Modernisierung von Lehrplänen vorgenommen. Mit der Lehrplannovelle BGBl. II Nr. 1/2023 wurden die geänderten Gegenstandsbezeichnungen auch auf Ebene der Lehrpläne übernommen. Nun sollen diese Anpassungen auch in den entsprechenden Prüfungsordnungen (AHS sowie AHS-B) nachgezogen werden.

II. Verordnung von Prüfungsordnungsbestimmungen für zwei neue Lehrpläne:

Im Bereich der Elementarpädagogik wurden zwei neue Lehrpläne erlassen - einerseits der Lehrplan für den Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) andererseits der Lehrplan der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige). Nun sollen die entsprechenden Prüfungsordnungsbestimmungen in den Prüfungsordnungen BMHS sowie BMHS-B erlassen werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

    PDFHTML
  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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