4. Novelle der FSG-NV
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Nachschulungsverordnung geändert wird (4. Novelle der FSG-NV)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 29.04.2024, Frist bis Mo., 27.05.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 208/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 29.07.2024 – 63 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit dieser Novelle wird eine Anpassung der Tarife (Honorare) für die Nachschulung vorgenommen. Gleichzeitig wird die Regelung der Ermächtigung der Nachschulungsstellen praktikabler gestaltet und vereinfacht. Zusätzlich werden noch Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.