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Verordnung über die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 04.05.2022, Frist bis Fr., 17.06.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II ist dazu keine Kundmachung zu finden. Gesucht wird über Titel, Ressort und Datum; das findet nicht jede – im Bundesgesetzblatt nachsehen (neues Fenster).

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Inhalt:

Die vorliegende Verordnung dient im Wesentlichen dazu, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, Milch und Ei als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln zu informieren. In Weiterführung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 für die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts der primären Zutat eines Lebensmittels, ABl. Nr. L 131 vom 29.05.2018, S. 8, die die verpflichtende Angabe der Herkunft der primären Zutat bei freiwilliger Auslobung der Herkunft des Lebensmittels vorsieht, soll nun eine generelle Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, Milch und Ei als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln erfolgen.

Eine aktuelle AMA Studie aus dem August 2019 zu "Österreichischen Lebensmitteln" belegt, die Wichtigkeit österreichischer Herkunft (Online-Umfrage "Österreichische Lebensmittel, Marketagent.com, August 2019).

Weiterlesen – noch 5 Absätze

Zusätzlich ist auf die große Unterstützung der Bürgerinitiative in der gesamten EU für eine verpflichtende Angabe des Ursprungs bei allen Lebensmitteln (EatORIGINal!Unmask yor food!) hinzuweisen. Auch aus dem Eurobarometer, das im Rahmen einer von der EFSA in Auftrag gegebenen und im Juni 2019 veröffentlichten Umfrage erstellt wurde geht hervor, dass der wichtigste Faktor für die Europäer (53%) beim Kauf von Lebensmitteln der Ursprung ist (Special Eurobarometer WAVE EB91,3. Food Safety in the EU. Juni 2019). Daraus wird ersichtlich, dass der Ursprung eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe für die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ein wesentliches Element der Qualität dieses Produkts darstellt. Verbraucherinnen und Verbraucher können mithilfe der Informationen über die Herkunft eine bewusste Auswahl treffen.

Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), ABl. Nr. L 304 vom 22.11.2011, S. 18, zuletzt geändert durch ABl. Nr. L 327 vom 11.12.2015, S. 1, erlaubt es den Mitgliedstaaten, einzelstaatliche Vorschriften für Aspekte zu erlassen, die nicht harmonisiert sind. Artikel 39 Abs. 2 LMIV sieht vor, dass bei einzelstaatlichen Vorschriften hinsichtlich der verpflichtenden Angabe des Ursprungslands von Lebensmitteln eine Verbindung zwischen bestimmten Qualitäten des Lebensmittels und seinem Ursprung oder seiner Herkunft besteht. Es muss nachgewiesen werden, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher diesen Informationen wesentliche Bedeutung beimisst.

Bezüglich des Qualitätsnachweises zeichnet sich Österreich durch hohe Anforderungen bei Tierwohl, Nachhaltigkeit, Strukturen und Tiergesundheit aus. Zudem ist auf den niedrigen Antibiotikaeinsatz hinzuweisen und werden Milch, Eier und Hühnerfleisch in Österreich ausschließlich mit GVO-freien Futtermitteln produziert. Es bestehen höhere Anforderungen beim Tiertransport als generell in der EU, wesentlich höhere Standards bei der Zuchtsauenhaltung, stark reduzierte Besatzdichten beim Mastgeflügel oder das generelle Käfigverbot in der Legehennenhaltung verbunden mit zusätzlichen Anforderungen auch bei der Alternativhaltung von Legehennen.

Österreich gehört damit zu den Ländern mit den höchsten Tierwohl-und Lebensmittelstandards. Im Ranking der Tierschutzorganisation "World Animal Protection" liegt Österreich unter 50 Staaten weltweit auf Platz eins.

Einige andere Mitgliedstaaten haben bereits eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Zutaten in Lebensmitteln eingeführt, wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und Portugal.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML